Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen

Wenn Sie wesentliche Änderungen an oder in oberirdischen Gewässern oder einer bestehenden Anlage vornehmen oder eine Anlage errichten möchten, müssen Sie eine Genehmigung bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragen.  


Beschreibung

Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.

Anlagen können sein:

  • Stauanlagen,
  • Brücke,
  • Überfahrt,
  • Durchlass,
  • Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
  • Baumaßnahme am Gewässer,
  • Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
  • Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
  • Steg,
  • Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.

Kurztext

- Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung

- Beantragen einer Errichtung oder Änderung von Anlagen an, in, über oder unter oberirdischen Gewässern von

  • - Gebäuden
  • - Brücken
  • - Stege
  • - Mauern
  • - Rohr und Kabelleitungen
  • - Überfahrten/Durchlässe

- Zuständig Behörde: Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)



Zuständigkeit

Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)



Fristen

Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.

- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag

- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag



Kosten

Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.

Weitere Informationen unter angegebenem Link (Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ Abschnitt 24.1).

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren




erforderliche Unterlagen

- Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in

- Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes




Rechtsgrundlage

§ 23 Absatz 1 und 2 Landeswassergesetz (LWG)

Rechtsbehelf

Widerspruch




Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
Kaiserstraße 8
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Hanno Baasch Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-620
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: hanno.baasch@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 014
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Ralf Kasdepke Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-529
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: ralf.kasdepke@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 005
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Theresa Petrat Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-682
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: theresa.petrat@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 005
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein