Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.  


Beschreibung

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

Kurztext

  • Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation
  • eine gleichwertige Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe anerkennen lassen
  • erforderliche Unterlagen:
    • Nachweis der vorhandenen Qualifikation
  • Voraussetzung:
    • qualifizierte Ausbildung, die dem geforderten Wissensstand für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Antragstellung per E-Mail oder schriftlich per Post
  • zuständig: zuständige Stelle


Fristen

  • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache


erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
    • Inhalte der Qualifikation
    • Zeugnis beziehungsweise Nachweis



Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 17 Satz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

§ 19a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch



Ansprechpartner

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Tel.: 0431 220040-10
Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein