Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.  


Beschreibung

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Gewässer und Gebiet eingrenzen
  • schriftlich

Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein



Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR



Fristen

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der ersten Aalfischerei



erforderliche Unterlagen

Anzeige zur Registrierung der Aalfischerei zu Erwerbszwecken




Rechtsgrundlage

Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007




Weitere Informationen

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).

Merkblatt zur Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Schleswig-Holstein




Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein