Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.  


Beschreibung

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Kurztext

  • Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
  • Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage modernisieren möchten, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, brauchen Sie für dieses Vorhaben eine Genehmigung, wenn und soweit
    • durch diese Änderungen nachteilige Auswirkungen im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage hervorgerufen werden und
    • diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungsbedürftigen Anlagen erheblich sein können.
  • Antrag: Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (EliA) oder schriftlich
  • zuständig: immissionsschutzrechtliche Behörde

Zuständig: Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein



Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein



Fristen

Es gibt keine Frist.



Rechtsgrundlage

§ 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage



Weitere Informationen

ELiA steht für "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung" und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Sie beziehungsweise die von Ihnen beauftragten Ingenieurbüros, den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.

Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrages nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Umwelt (LfU).

ELiA bietet eine einfach strukturierte und nach einzelnen Formularen übersichtlich gegliederte Oberfläche und unterstützt durch Hilfen, Musteranträge, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibili-tätsprüfungen. Ein Speichern ist in jedem Bearbeitungsstand möglich. Die Formulare sind der Reihe nach abzuarbeiten, da es Abhängigkeiten zwischen ihnen gibt.

Hinweise zum Versand:

a) Postalischer Versand auf Datenträger - Sie können die Antragsdatei mit allen Anlagen auf CD, DVD oder USB-Stick an die Genehmigungsbehörde versenden.

b) Elektronischer Versand als ZIP-Datei mittels gesichertem Postfach (verschlüsselt, evtl. signiert, automatisch)

Hinweis: ELiA wird in folgenden Ländern genutzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

ELiA

Was sollte ich noch wissen?

Immissionsschutz




Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein