Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Förderung der Konzeptentwicklung digitaler Spiele beantragen – Modul 1

Wenn Sie ein digitales Spiel entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Konzepterstellung des Spiels erhalten.  


Beschreibung

Es werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein gefördert. Die Förderung von Spielen erfolgt unter kulturellen Kriterien (Kulturtest). Ein wesentlicher Anteil der kreativen Arbeiten im Rahmen des geplanten Förderprojektes (z.B. Konzeptentwicklung, Programmierung, Musikaufnahmen, Design) muss in Schleswig-Holstein stattfinden. Das geplante Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) erhalten beziehungsweise erhalten haben.

Kurztext

  • Förderung der Konzeptentwicklung digitaler Spiele - Modul 1 Bewilligung
  • Förderung der Konzeptentwicklung digitaler Spiele
    • Spielidee entwickeln
    • Kultur- und Kreativwirtschaft fördern
  • Zuständige Stelle: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH


Zuständigkeit

Wirtschaftsförderung und Techologietransfer Schleswig-Holstein GmbH



Fristen

  • Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
  • Erstellung und Einreichung des Antrages
  • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
  • Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
  • Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
  • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die Belege und Nachweise vorgelegt werden.
  • Auszahlung der Fördermittel (in Teilbeträgen)
  • Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
  • Abschlussbescheid

Voraussetzungen

  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Unternehmenssitz/-betriebsstätte muss in Schleswig-Holstein liegen.
  • Das antragstellende Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein.
  • Für das beantragte Vorhaben dürfen keine anderen Förderprogramme des Bundes (insbesondere die Computerspieleförderung) oder der Europäischen Union (EU) in Anspruch genommen werden.
  • Das geplante Vorhaben muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden.
  • Der Kulturtest muss erfüllt sein.
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung) leisten.


erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug
  • Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person
  • Kulturtest
  • Anlage zu den Querschnittszielen (Scoring-Bogen)
  • Vorhabenbeschreibung
  • Projektzeitplan
  • Nachweis, dass Projektmitarbeitende im Unternehmen angestellt sind (z.B. Arbeitsverträge)
  • Qualifikationsnachweise aller Projektmitarbeitenden
  • Datenschutzrechtliche Aufklärung



Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von digitalen Spielen

Rechtsbehelf

- Widerspruch




Weitere Informationen

Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.

De-Minimis-Beihilfe
Die Zuwendung dieser Richtlinie ist eine De-minimis-Beihilfe. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro brutto nicht übersteigen. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d. h. bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangen zwei Steuerjahren gewährten De-minimis-Beihilfe festzustellen.




Ansprechpartner

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel

Tel.: +49 431 66666-0
Fax: +49 431 66666-767
E-Mail: info@wtsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein