Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Förderung für Alphabetisierungskurse beantragen

Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Alphabetisierungskurse anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Gemein- und Sachkosten erhalten.  


Beschreibung

Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung, Beratungsleistungen für unterschiedliche Zielgruppen (Betroffene, Kursleitende, Multiplikatoren) und eine ergänzende Öffentlichkeitsarbeit anbieten, die Akteure und Akteurinnen in der Arbeitswelt sensibilisiert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Sach- und Gemeinkosten erhalten.

Kurztext

  • Förderung für Alphabetisierungskurse Bewilligung
  • Förderung für Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung, Beratungsleistungen und eine ergänzende Öffentlichkeitsarbeit
  • Förderangebote im Rahmen des Landesprogramms Arbeit 2021-2027
  • Förderung von Personal-, Sach- und Gemeinkosten von Trägerinnen und Trägern, die Kursangebote und Informationen beziehungsweise Beratungen für gering literarisierte Erwachsene anbieten (Produktionsschulen)
  • Antragsvoraussetzungen:
    • Träger oder Trägerin außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
    • Anerkennung gemäß Weiterbildungsgesetz über notwendige Infrastruktur und Kenntnisse
  • Antrag online und schriftlich
  • Zuständige Stelle:
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein
    • Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Referat 41 „Kulturelle Bildung“


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein



Fristen

Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des für den Förderaufruf zuständigen Ministeriums und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Sie füllen das auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein bereitgestellte Antragsformular aus und senden es mit Originalunterschrift an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

Voraussetzungen

Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie

  • über eine Anerkennung gemäß schleswig-holsteinischem Weiterbildungsgesetz und
  • über die notwendige Infrastruktur und
  • Erfahrung mit der Zielgruppe

verfügen.



erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister, wenn zutreffend



Rechtsgrundlage

ESF Plus Verordnung (EU) 2021/1057

Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2021 - 2027 des ESF Plus

Ergänzende Förderkriterien C3

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Ansprechpartner

Investitionsbank Schleswig-Holstein für ESF
Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Tel.: +49 431 9905-0
Fax: +49 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein