Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.  


Beschreibung

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

Kurztext

  • Eintragung in einem Handwerksregister - Löschung eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes (auf Antrag)
  • Betrieb ist mit mehreren Handwerken beziehungsweise handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer registriert, die nicht alle fortgeführt werden sollen
  • Es ist die Löschung des oder derjenigen Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe zu beantragen, die nicht weiter fortgeführt werden sollen

Antragsberechtigt sind:

  • Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender oder
  • Gesellschafter bei Personengesellschaften oder
  • gesetzliche Vertretung bei Kapitalgesellschaften (z.B. Ge-schäftsführer oder Geschäftsführerin bei GmbH) zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb registriert ist


Zuständigkeit

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Liste aller zuständigen Handwerkskammern



Fristen

Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss

  • durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin,
  • bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und
  • bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder GmbH-Geschäftsführerin)

beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
  • Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.



Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.




erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
  • Original der Handwerkskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks



Rechtsgrundlage

§ 13 Absatz 1 und 2 Handwerksordnung (HwO)

§ 14 Handwerksordnung (HwO)

§ 16 Handwerksordnung (HwO)

§ 18 Handwerksordnung (HwO)




Weitere Informationen

ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg

Postanschrift
Postfach: 1738
24907 Flensburg

Tel.: 0049461 866-0
Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info@hwk-flensburg.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein