Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung beantragen

Für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/ Anlagen und Gebäuden abzielen und verbunden mit der Schaffung von Arbeitsplätzen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.  


Beschreibung

Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie auf den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein ab.

Kurztext

  • Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung Bewilligung
  • Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • finanzielle Unterstützung für die Errichtung oder die Erweiterung von Betriebsstätten
  • Zuständig: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)


Zuständigkeit

Investitionsbank Schleswig-Holstein



Fristen

  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach.
  • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate.



erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Scoringtabelle - Beiträge zu den Querschnittszielen



Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.




Weitere Informationen

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.




Ansprechpartner

Investitionsbank Schleswig-Holstein für EFRE
Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Tel.: +49 431 9905-0
Fax: +49 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein