Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen.  


Beschreibung

Als Inhabende eines Betriebes, welcher den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, müssen Sie eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Kurztext

  • Anzeige der schriftlichen Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz.
  • Die Inhabende eines Betriebes, welche den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, muss eine verantwortliche Person schriftlich bestellen und den Namen der bestellten Personen der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.
  • Die zu betrachteten verantwortlichen Personen werden in § 19 (1) Nr. 3 und 4 Sprengstoffgesetz definiert.
  • Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
  • Anzeige: schriftlich oder online
  • Zuständige Behörde: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständigkeit

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Amt für Arbeitsschutz -
Sprengstoffreferat

In Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.



Fristen

Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
Schriftlich:

  • Für die Anzeige gibt es kein spezielles Formular. Unter Umständen wurden im Rahmen der Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis oder bei Anzeige der Unternehmung die verantwortlichen Personen bereits vor dem Start des Betriebes der zuständigen Behörde mitgeteilt.
  • Änderungen werden mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung übermittelt.
  • In der schriftlichen Mitteilung wird der Vor- und Nachname, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person übermittelt.
  • Die Behörde prüft nach Eingang der Anzeige die Zuständigkeit und gibt im Falle einer nicht Zuständigkeit den Antrag an eine andere Behörde weiter.
  • Im Falle eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
  • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
  • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.

Beantragung im Online Dienst:

  • Im Online Dienst tätigen Sie bitte die relevanten Eingaben über die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen.
  • Die Anzeige wird nach Absendung automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.
  • Im Falles eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
  • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
  • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.

Voraussetzungen

Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

Keine



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Keine




Rechtsgrundlage

§ 21 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__21.html

§ 19 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__19.html

Rechtsbehelf

Keine




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Tel.: 0431 220040-10
Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein