Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.  


Beschreibung

Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
  • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

Sie können die folgenden Leistungen beantragen:

  • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
  • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
  • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
  • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Kurztext

  • Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung
  • Unternehmen können folgende Leistungen beantragen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte oder Auszubildende:
    • Beratung
    • finanzielle Unterstützung
  • Leistungen an Unternehmen dienen
    • zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
    • zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • zuständige Stelle legt Förderart und -umfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest
  • tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles
  • zuständig: Sozialbehörde, Integrations- oder Inklusionsamt


Zuständigkeit

Ihr regionales Integrationsamt



Rechtsgrundlage

§ 185 Absatz 3 Nummer 2 a bis 2 e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

§§ 26 bis 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)




Ansprechpartner

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Postanschrift
24170 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein