Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Anerkennung als Wasserrettungseinheit beantragen

Sie können als Kreis/kreisfreie Stadt oder als Wasserrettungsorganisation die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, für die Sie in Ihrem Verantwortungsbereich zuständig sind.  


Beschreibung

Diese Verwaltungsleistung richtet sich an Kommunen und Organisationen, die in der Wasserrettung tätig sind. Kreise und kreisfreie Städte können die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden der Kommunen eingesetzt werden.

Hilfsorganisationen beantragen die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden des Landes eingesetzt werden.

Das Land ist für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig.

Kurztext

  • Wasserrettungseinheit Anerkennung
  • Ermöglicht Kreisen, kreisfreien Städten und Organisationen, eine Anerkennung als Wasserrettungseinheit zu beantragen
  • SchleswigHolstein steuert Anerkennung zentral
  • SchleswigHolstein spricht jeweilige Anerkennung als Wasserrettungseinheit für alle Ebenen in Schleswig-Holstein aus
  • Wird online oder mittels Formblatt beantragt
  • Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein - Referat Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz


Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Referat Feuerwehrwesen



Fristen

  • Sie reichen den Antrag zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit online beim Land Schleswig-Holstein ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag daraufhin und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.

Voraussetzungen

Für kommunale Gewässer gilt:

  • Kreise oder kreisfreie Städte müssen beabsichtigen die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung zu beauftragen.
  • Ein Antrag auf Anerkennung einer Feuerwehr als Wasserrettungseinheit kann nur von deren Trägerin (Gemeinde) über den zuständigen Kreis an das Land gerichtet werden.

Da das Land für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig ist, gilt als Voraussetzung für die Hilfsorganisationen, dass das Land beabsichtigt, die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung an einem bestimmten Küstenabschnitt zu beauftragen.

Weitere für Ausstattung und Technik geltende Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Checkliste zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit“ (über den Link unten auffindbar).

Wasserrettung in Schleswig-Holstein

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Rechtsgrundlage

Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Wasserrettung (Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz)




Weitere Informationen

Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Kreise und kreisfreie Städte, sowie die in der Wasserrettung tätigen Organisationen.

Wasserrettung in Schleswig-Holstein




Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein