Was erledige ich wo?
Ausfuhrerstattung für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Europäischen Union (EU) beantragen
Wenn Sie Waren in Drittländer exportieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfuhrerstattung beantragen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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