Was erledige ich wo?
Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, einen Geschäftsleiter zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen und diese Absicht vollzogen, aufgegeben oder geändert haben, müssen Sie die BaFin informieren.
Beschreibung
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung
- der Zuverlässigkeit,
- der fachlichen Eignung
- und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben
der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.
Kurztext
- Anzeige eines Instituts i.S.d. KWG über Vollzug, Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters beziehungsweise der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, fallabhängig
- Zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Deutsche Bundesbank
Fristen
Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters beziehungsweise der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
- Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
- Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, fallabhängig
Kosten
Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.
erforderliche Unterlagen
Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten"
Rechtsgrundlage
§ 24 Absatz 1 Nummer 1 Kreditwesengesetz (KWG)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Weitere Informationen
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten"
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Postanschrift
Postfach: 500154
60306 Frankfurt am Main
Tel.: +49 228 4108-0
Fax: +49 228 4108-1550
E-Mail: fitandproper@bafin.de
Web: www.bafin.de
Deutsche Bundesbank
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
Postanschrift
Postfach: 100602
60306 Frankfurt am Main
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