Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.  


Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten.

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt.

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht,
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.

Kurztext

  • Beratung der Künstlersozialkasse für nicht angemeldete Unternehmen Durchführung
  • Gründe, Finanzierung, Zuständigkeiten
  • Hinweise zum Ausfüllen des Anmelde- und Erhebungs- / Meldebogens
  • Gesetzesnovellen 2007 / 2015
  • Kunst- / Publizistenbegriff
  • abgabepflichtige Unternehmer / Verwerter
  • abgabepflichtige Entgelte / Bemessungsgrundlage
  • Honorare / Nebenkosten
  • abgabefreie Entgelte (z.B. GmbH, Reisekosten)
  • Praxisbeispiele
  • Folgen der Abgabepflicht
  • Melde- / Aufzeichnungs- / Vorlagepflichten
  • Verfahren
  • Ausgleichsvereinigung
  • zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)


Fristen

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.

Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage



Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§§ 13 und 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

in Verbindung mit §§ 23 bis 32 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§ 47 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.




Weitere Informationen

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein




Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift
26380 Wilhelmshaven

Tel.: +49 4421 9734051500
Fax: +49 4421 7543-5050
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein