Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Einzelbestimmung von Prüferinnen und Prüfern beantragen

Wenn Sie eine praktische Prüfung zum Erwerb einer Lizenz oder der Berechtigung ablegen wollen, können Sie einen Antrag auf Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers des Luftfahrt-Bundesamtes stellen.  


Beschreibung

Als Bewerberin oder Bewerber zum Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen gemäß "Teil-FCL" (Flight Crew Licensing), können Sie für Ihre Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen.

Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt. Eine entsprechende Einzelbestimmung können Sie nur beantragen, wenn für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist.

Der Prüfer-Pool ist eine Liste von anerkannten Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer zugelassenen "ATO" berechtigt sind.

Kurztext

  • Bestimmung eines Prüfers (Einzelbestimmung) Genehmigung
  • Bewerberinnen und Bewerber für den Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen
  • Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt
  • Einzelbestimmung kann nur beantragt werden, wenn an der zugelassenen Ausbildungsorganisation „ATO“ kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin oder kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist
  • kann von jeder natürlichen oder juristischen Person beantragt werden
  • Möglichkeit, die Leistung als Vertretung zu beantragen
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Fristen

Eine Einzelbestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.

Voraussetzungen

  • Für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), ist kein Prüfer-Pool genehmigt oder es ist keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
  • Bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung



Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nummer 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein