Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden

Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.  


Beschreibung

Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.

Kurztext

  • Bewerbermeldung Luftfahrtpersonal Entgegennahme
  • Möglichkeit die Bewerbermeldung zu übermitteln
  • Angaben zur Ausbildung des Bewerbers oder der Bewerberin sind eine Voraussetzung
  • Kann nur von der Approved Training Organisation (ATO) oder National Training Organisation (NTO) übermittelt werden
  • Keine Möglichkeit, die Leistung als natürliche Person zu stellen
  • Die Abgabe der Bewerbermeldung ist kostenlos
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.

Voraussetzungen

Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Hauptantrag „Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV“ beziehungsweise Antrag „Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV“




Rechtsgrundlage

§ 19 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

Rechtsbehelf

  • keine



Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein