Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Genehmigung von Bonuspunkten für Teil-66-Lizenz beantragen

Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.  


Beschreibung

Für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen ist unter anderem eine Teil-66-Lizenz notwendig. Um eine Lizenz nach Teil-66 zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie bestimmte Modulprüfungen bestanden haben. Mit der Hilfe von Bonuspunkten können Sie von dieser Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden. Bonuspunkte erhalten Sie, wenn Sie über gleichwertige Qualifikationen verfügen und diese nachweisen können. Ihre Qualifikationen werden dann mit den regulär erforderlichen Modulprüfungen verglichen.

Wenn Sie Bonuspunkte erhalten möchten, sollten Sie vor der Antragstellung Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) klären.

Bei der Beantragung von Bonuspunkten müssen Sie

  • Angaben zur antragstellenden Person angeben,
  • darstellen, inwieweit die angegebenen Qualifikationen und Erfahrungen, denen der Modulprüfungen entsprechen,
  • zusätzliche Unterlagen hochladen, die die Genehmigung Ihrer Bonuspunkte bestätigen.

Mit der Genehmigung Ihrer Bonuspunkte erhalten Sie als Ergebnis der Bonuspunkteübertragung einen Bescheid in Form eines Genehmigungsdokuments.

Beachten Sie bei der Beantragung, dass Bonuspunkte, die bereits im Bonuspunktebericht stehen, nicht erneut beantragt werden müssen.

Kurztext

  • Bonuspunktebericht Genehmigung
  • für den Erhalt der Teil-66 Lizenz können Bonuspunkte angerechnet werden
  • Bonuspunkte können teilweise oder vollständig einzelne Modulprüfungen ersetzen
  • Bonuspunkte müssen beantragt werden, um angerechnet zu werden
    • es muss dargestellt werden, inwieweit die eigenen Qualifikationen den Forderungen in den Modultabellen und den Prüfungsstandards entsprechen,
    • es müssen alle Nachweise eingereicht werden, die die Genehmigung der Bonuspunkte bestätigen
  • Anrechnungen, die bereits im Bonuspunktebericht stehen, müssen nicht erneut beantragt werden
  • Angaben zur antragstellenden Person:
    • Antrag kann von natürlichen Personen gestellt werden,
    • Antrag kann von natürlichen Personen oder Organisationen in Vertretung gestellt werden.
  • vor der Antragstellung wird empfohlen, das Anliegen mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts zu klären
  • die Genehmigung von Bonuspunkten ist gebührenfrei
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet T22


Fristen

Die Genehmigung von Bonuspunkten können Sie online beantragen:

  • Klären Sie Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine natürliche Person.
  • Sie sind mündig, das heißt, Sie sind handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  • Sie verfügen über die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen mit den einhergehenden bestätigenden Unterlagen.
  • Es wird unbedingt empfohlen, Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts zu klären, bevor Sie Ihren Antrag stellen.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung von Bonuspunkten
  • Personalausweis oder Reisepass

Nachweise Ihrer notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen Bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)

bei einer Adresse im Ausland:

  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.




Rechtsgrundlage

VO (EU) Nr. 1321/2014 66.A.25(e) i.V.m. 66.B.400

Verordnung (EU) Nr. 1321/2014, Anhang III (Teil-66) 66.A.25 c; Subpart E Sektion B; 66.B.400

Rechtsbehelf

  • Widerspruch



Weitere Informationen

Das Luftfahrt-Bundesamt bescheinigt nur Bonuspunkte für in Deutschland erworbene Abschlüsse.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein