Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Zuschuss für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software beantragen

Wenn Sie in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.  


Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik, um die Effizienz von Energieströmen zu überwachen,
  • Energiemanagement-Software inklusive der Kosten für Schulungen Ihrer Beschäftigten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR43 Millionen): 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.

Förderfähig sind auch die Kosten für

  • die Verkabelung der Technik und
  • für die Erstellung eines Messkonzepts durch einen Dienstleister.

Sie können maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen Kredit beantragen (Kredit mit Tilgungszuschuss für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software beantragen).

Kurztext

  • Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft: Zuschuss Bewilligung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software Modul 3
  • weniger bezahlen: Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen
  • gefördert werden:
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik, um die Effizienz von Energieströmen zu überwachen
    • Energiemanagement-Software inklusive der Kosten für Schulungen der Beschäftigten
  • Anträge auf Förderung können stellen:
    • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Unternehmen
    • freiberuflich Tätige
    • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen
  • Höhe der Förderung:
    • 40 Prozent Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • 30 Prozent Zuschuss für große Unternehmen
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Auskunft durch: Servicenummer des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Beantragung über: Antrag muss online auf der Internetseite des BAFA gestellt werden
  • zuständig: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


Fristen

Sie müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

  • Füllen Sie das elektronische Formular für den Antrag aus. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Upload-Bereich hoch und schicken Sie den kompletten Antrag ab.
  • Sie bekommen direkt eine E-Mail, dass Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist.
  • Das BAFA prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
  • Sie bekommen dann vom BAFA per Post Bescheid, ob Ihr Zuschuss bewilligt wird.
  • Sie beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme. Hinweis: Wenn Sie nicht auf den Bewilligungsbescheid warten möchten, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits nach Antragstellung mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie die Durchführung nachweisen. Dazu füllen Sie online einen Nachweis auf der Internetseite des BAFA aus. Sie müssen im Upload-Bereich noch folgende Unterlagen hochladen:
    • eine Bestätigung vom Hersteller oder Lieferanten, dass Ihre Maßnahme die technische Leistung erfüllt (Fachunternehmererklärung),
    • die Rechnungen der Maßnahme.
  • Schicken Sie den kompletten Nachweis ab.
  • Wenn das BAFA Ihren Nachweis geprüft hat, bekommen Sie Ihren Zuschuss.

Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung beim BAFA im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zusätzlich Zuschüsse beantragen.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • Wenn Sie ein großes Unternehmen haben (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen), dann müssen Sie
    • ein DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem,
    • ein registriertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung haben oder
    • sich gerade zertifizieren lassen.
  • Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) haben (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen), dann reicht auch ein System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden
  • Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
  • Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitung des Antrags: 3 bis 6 Wochen

Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.



Kosten

  • keine



erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Mess-, Steuer- und Regelungskonzept; Sie finden die Vorgaben für das Konzept im „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software“ Merkblatt
  • je nach Art der Förderung:
    • „De-minimis“: „De-minimis“-Erklärung

oder

  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Referenzangebot für Maßnahme

Sie finden weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen im elektronischen Antragsformular oder im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung.
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Fachunternehmererklärung
  • Rechnungen der Maßnahme

Formulare auf der Internetseite des BAFA (unter Formulare)




Rechtsgrundlage

§§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Nummer 5.3 Förderrichtlinie zur Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit (Bundesanzeiger AT 31.01.2020 B2)




Weitere Informationen

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Elektronisches Antragsportal auf der Internetseite des BAFA




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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein