Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online oder per Post beantragen.  


Beschreibung

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E und die nationalen Fahrerlaubnisklassen.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert

  • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013)
  • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
  • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
  • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
  • Zivile sowie dienstliche Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren

Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert, nicht jedoch die Anschrift. Fahrerlaubnisrelevante Daten sind zum Beispiel:

  • Personendaten
  • Fahrerlaubnis- und Führerscheinnummer
  • zuständige Behörde
  • Fahrerlaubnisklassen
  • Auflagen
  • Beschränkungen

Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post bekommen.

Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Alternativ erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Sie erhalten die Auskunft über den von Ihnen gewählten Kommunikationskanal.

Kurztext

  • Eigenauskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister Erteilung
  • Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E, sowie den nationalen Fahrerlaubnisklassen
  • Bürgerinnen und Bürger können Registerauskünfte zu ihrer Person beantragen
  • persönliche Authentifizierung notwendig
  • die Registerauskunft ist kostenlos
  • Antragstellung online oder schriftlich per Post
  • zuständig: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)


Fristen

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregisterkönnen Sie über die Online-Registerauskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten:

  • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister aus.
  • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
  • Ergänzen Sie die im Ausweisdokument hinterlegten Daten.
  • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (Deutsch oder Englisch) der Auskunft.
  • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.
  • In einigen Fällen ist keine eindeutige Identifizierung möglich, diese müssen manuell nachbearbeitet werden.
    • Sie erhalten Ihre Auskunft in diesem Fall über den Postweg.

Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

  • Laden Sie das Formular “Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)” von der Website des KBA.
  • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
  • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
  • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.

Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Wenn Sie eine Auskunft über Eintragungen zu Ihrer Person im ZFER per Post beantragen möchten:

  • Antrag auf Auskunft aus dem ZFER
  • Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels
  • alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift



Rechtsgrundlage

§ 58 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Rechtsbehelf

Bei der Online-Registerauskunft handelt es sich um keinen Verwaltungsakt, deshalb sind keine Rechtsbehelfe notwendig.




Ansprechpartner

Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 241



Postanschrift
Fördestraße 16
24944 Adelbylund

Tel.: +49 461 316-0
Fax: +49 461 316-1650
Web: www.kba.de/DE/Home/home_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein