Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Genehmigung für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen beantragen

Sie sind eine Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern? Als regulierte Pensionskasse benötigen Sie dazu grundsätzlich eine Genehmigung. Bei anderen Pensionskassen ist gegebenenfalls eine Genehmigung erforderlich.  


Beschreibung

Pensionskassen müssen die Änderung von Versicherungsbedingungen, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten, genehmigen lassen.

Regulierte Pensionskassen müssen auch neue Versicherungsbedingungen genehmigen lassen.

Neue sowie geänderte Versicherungsbedingungen dürfen erst dann in Kraft gesetzt werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sie geprüft und genehmigt hat.

Kurztext

  • Einführung neuer oder Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen Genehmigung
  • Pensionskassen müssen die Änderung von Versicherungsbedingungen, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten, genehmigen lassen.
  • Regulierte Pensionskassen müssen auch neue Versicherungsbedingungen genehmigen lassen.
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), falls die Pensionskasse von der BaFin beaufsichtigt wird


Fristen

Um elektronisch die Genehmigung für neue oder geänderte Versicherungsbedingungen bei der BaFin zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht“
  • Wählen Sie das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie Ihre Meldung ab.
  • Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
  • Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine regulierte Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern oder Sie sind eine deregulierte Pensionskasse und möchten Versicherungsbedingungen ändern, die bereits in der Vergangenheit von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten.
  • Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten Versicherungsbedingungen dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.



erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung
  • Neue beziehungsweise geänderte Versicherungsbedingungen



Rechtsgrundlage

(§ 234 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 233 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2, in Verbindung mit § 336 VAG

§ 232 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 234 Absatz 2 und Absatz 6 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 233 Absatz 3 Satz 1, Absatz 3 Satz 3 und 4 sowie Absatz 5 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 9 Absatz 2 Nummer 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 12 Absatz 1 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 336 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Anlage zu § 2 Absatz 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein




Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main

Postanschrift
Postfach: 500154
60306 Frankfurt am Main

Tel.: +49 228 4108-0
Fax: +49 228 4108-1550
E-Mail: fitandproper@bafin.de
Web: www.bafin.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein