Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Genehmigung der Einführung eines technischen Geschäftsplan bei einer regulierten Pensionskasse oder Genehmigung der Änderung eines technischen Geschäftsplans beantragen

Sie sind eine Pensionskasse und möchten einen technischen Geschäftsplan neu einführen oder ändern? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.  


Beschreibung

Wenn Sie für Ihre Pensionskasse einen neuen technischen Geschäftsplan einführen möchten oder einen technischen Geschäftsplan ändern möchten, müssen Sie dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen und genehmigen lassen. Erst dann darf der neue beziehungsweise geänderte technische Geschäftsplan in Kraft gesetzt werden.

Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu

  • den Grundsätzen für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
  • den verwendeten mathematischen Formeln und anderen Berechnungsgrundlagen.

Kurztext

  • Einführung oder Änderung eines technischen Geschäftsplans von Pensionskassen Genehmigung Regulierte Pensionskassen müssen sich die Einführung oder Änderung von technischen Geschäftsplänen genehmigen lassen
  • technische Geschäftspläne enthalten
    • Grundsätze für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen
    • mathematische Formeln und andere Berechnungsgrundlagen
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei unter Bundesaufsicht stehenden Pensionskassen


Fristen

Um elektronisch den Antrag auf Genehmigung der Neueinführung oder Änderung eines Geschäftsplans bei der BaFin zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht“.
  • Wählen Sie das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
  • Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
  • Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie möchten bei Ihrer Pensionskasse einen technischen Geschäftsplan ändern, der bei seiner Einführung von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden musste oder Sie möchten bei Ihrer regulierten Pensionskasse einen neuen technischen Geschäftsplan einführen.
  • Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten technischen Geschäftspläne dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.



erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung der Einführung oder Änderung eines technischen Geschäftsplans
  • Neuer oder geänderter technischer Geschäftsplan



Rechtsgrundlage

§ 233 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2, in Verbindung mit § 336 VAG

§ 234 Absatz 6 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 233 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 9 Absatz 2 Nummer 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 12 Absatz 1 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

§ 336 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Anlage zu § 2 Absatz 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein




Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main

Postanschrift
Postfach: 500154
60306 Frankfurt am Main

Tel.: +49 228 4108-0
Fax: +49 228 4108-1550
E-Mail: fitandproper@bafin.de
Web: www.bafin.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein