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Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Erklärung zum Nichtgewerblichen Flugbetrieb mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) oder zum Spezialisierten Flugbetrieb (SPO) abgeben

Vor der Durchführung eines nichtgewerblichen Flugbetriebs mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) oder eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) sind Sie verpflichtet, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt abzugeben.  


Beschreibung

Wenn Sie technisch komplizierte Luftfahrzeuge (NCC) nutzen, oder einen spezialisierten Flugbetrieb (SPO) durchführen möchten, ohne damit Geld verdienen zu wollen, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitteilen.

Das ist nötig, da das LBA seiner Aufsichtspflicht darüber nachkommen muss. In der Erklärung bestätigen Sie, dass Sie die Vorschriften kennen und über alle erforderlichen Genehmigungen verfügen.

Zudem geben Sie alle Ihre Luftfahrzeuge und Sondergenehmigungen an und erklären, dass Sie über ein Betriebshandbuch und ein Managementsystem verfügen und für jedes Ihrer Luftfahrzeuge eine Mindestausrüstungsliste (MEL) erstellt haben.

Sollte sich an Ihrer Flotte, der Nutzung oder den Voraussetzungen etwas ändern, teilen Sie dem LBA die Änderung in einer neuen Erklärung mit.

Kurztext

  • Erklärung zum "Nichtgewerblich Komplexen Flugbetrieb" (NCC) und "Spezialisierten Flugbetrieb" (SPO) Entgegennahme
  • Erklärung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) abgeben für
    • Durchführung von nichtgewerblichem Flugbetrieb
    • mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC)
    • und spezialisierten Flugbetrieb (SPO)
  • Änderungen als neue Erklärung einreichen:
    • des Flugbetriebs oder
    • der Luftfahrzeugflotte
  • Erklärung ist einzureichen per
    • Online-Formular oder
    • E-Mail, Post oder Fax
  • erforderliche Unterlage: Formular mit der Erklärung gemäß der Verordnung (EU) Nummer 965/2012 über den Flugbetrieb
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: bis zu 10 Tage
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Sie können die Erklärung zum nichtgewerblichen Flugbetrieb mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) und zum spezialisierten Flugbetrieb (SPO) sowie die Änderung einer bestehenden Erklärung online über das Bundesportal sowie per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg einreichen:

Erklärung online einreichen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und wählen Sie den Online-Antrag aus. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Erklärung per E-Mail, Fax oder Post einreichen:

  • Laden Sie auf der Internetseite des LBA das Formular Erklärung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 über den Flugbetrieb herunter und füllen Sie dieses aus.
  • Schicken Sie die unterschriebene Erklärung per E-Mail, Fax oder Post an das Referat B 2 des LBA.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach dem Einreichen der Unterlagen:

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung,
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt mit Ihnen auf.
  • Wenn das LBA Ihre Erklärung akzeptiert, erhalten Sie keine weitere Nachricht.

Voraussetzungen

  • Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz ist in Deutschland.
  • Sie führen eine der folgenden Flugbetriebsarten durch oder planen dies:
    • NCC: nichtgewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen nach VO (EU) 965/2012 Artikel 5 Absatz 3 Satz 1
    • NCC-SPO: nichtgewerblicher, spezialisierter Flug-betrieb mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen nach VO (EU) 965/2012 Artikel 5 Absatz 3 Satz 2
    • SPO: gewerblich spezialisierter Flugbetrieb nach VO (EU) 965/2012 Artikel 5 Absatz 6 mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen

Hinweis: Für alle anderen Flugbetriebsarten ist nicht das LBA, sondern Ihre Landesluftfahrtbehörde zuständig.

  • Ausnahme: Wenn Sie ein durch das LBA ausgestelltes Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) besitzen, übermitteln Sie auch im Fall des gewerblichen, spezialisierten Flugbetriebs (SPO) mit anderen als technisch komplizierten Luftfahrzeugen Ihre Erklärung an das LBA.
  • Sie verfügen über:
    • eine genehmigte Mindestausrüstungsliste (MEL) für jedes Luftfahrzeug
    • ein Betriebshandbuch (OM)
    • ein Managementsystem
  • falls vorhanden: eine Auflistung aller genehmigten Sondergenehmigungen (Anlage 5 Teil-ARO)


Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Formular mit der Erklärung gemäß der Verordnung (EU) Nummer 965/2012 über den Flugbetrieb
  • Falls Sie die Erklärung in Vertretung abgeben: Vertretungsberechtigung



Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nummer 965/2012

Rechtsbehelf

Widerspruch




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein