Was erledige ich wo?
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte beantragen
Wenn Ihre Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte anerkannt und akkreditiert ist, kann sie ihre Arbeit aufnehmen.
Beschreibung
Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle).
Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle
- dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt und
- sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.
Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).
Kurztext
- Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte Anerkennung
- Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung
- Voraussetzung: Die KBS ist für Tätigkeit akkreditiert
- Akkreditierung erfolgt durch DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)
- Antrag auf Anerkennung schriftlich (auch per E-Mail) mit erforderlichen Nachweisen (Akkreditierungsbescheid)
- zuständig: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Fristen
Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen.
- Die Beantragung auf Anerkennung können Sie per Brief oder E-Mail stellen.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alles an das BMWK.
Sie erhalten einen Bescheid.
Voraussetzungen
Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der Konformitätsbewertungstätigkeiten und der Messgerätearten, für die sie Kompetenz beansprucht
- Akkreditierungsurkunde im Original oder in Kopie/pdf, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle ausgestellt wurde und in der die Akkreditierungsstelle bescheinigt, dass die Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen des § 15 Mess- und Eichgesetz erfüllt
Rechtsgrundlage
§13 Absatz 1, Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Weitere Informationen
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ansprechpartner
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Villemombler Straße 76
53123 Bonn, Stadt
Postanschrift
11019 Berlin, Stadt
Tel.: +49 30 18615-0
Fax: +49 30 18615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
Web: bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/einheitlicher-ansprechpartner.html
Messwesen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Postanschrift
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
11019 Berlin, Stadt
Tel.: +49 30 18615-0
E-Mail: Messwesen@bmwk.bund.de
Landesportal Schleswig-Holstein