Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Strom- und Gaseinheiten im Register anmelden

Wenn Sie eine Strom- oder Gasanlage betreiben und diese an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie die Einheit im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Anlagen in Planung müssen Sie nur in bestimmten Fällen registrieren.  


Beschreibung

Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:

  • alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas.

Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlage, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden - auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Wird eine Anlage stillgelegt, so müssen Sie auch dies im Register melden. Ist die Anlage an kein Strom- oder Gasnetz angeschlossen, muss keine Meldung erfolgen.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten.
Die Meldungen müssen Sie über das Internet-Portal der Bundesnetzagentur vornehmen.
Als Bürgerinnen und Bürger können Sie in Ausnahmefällen die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.

Kurztext

  • Marktstammdatenregister Strom und Gas - Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen
  • In Betrieb genommene Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden
  • Geplante Anlagen nur bei speziellen Zulassungen
  • Keine Registrierung, wenn kein Netzanschluss besteht
  • Stromverbrauchsanlagen müssen nur registriert werden, wenn sie an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind
  • Industrielle Gasverbraucher müssen nur registriert werden, wenn sie an ein Gasfernleitungsnetz angeschlossen sind
  • Meldung erfolgt über das MaStR-Internetportal
  • Nur natürlichen Personen ist in Ausnahmefällen auf Anfrage eine Registrierung über Formulare in Papierform möglich
  • Meldepflichtig sind alle neuen und alle älteren Anlagen
  • Fristen:
    • In der Regel 1 Monat Meldefrist für neue Anlagen
    • Ältere Anlagen haben längere Meldefrist
  • zuständig: Bundesnetzagentur


Fristen

Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:

  • Rufen Sie das MaStR-Internetportal auf und registrieren Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzer.
  • Melden Sie sich im MaStR-Internetportal an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.
  • Anschließend registrieren Sie Ihre Anlagen.
  • Bei erfolgreicher Registrierung stellt Ihnen das System Ihre Meldebescheinigung mit Ihren Registrierungsnummern (MaStR-Nummern) bereit.
  • Änderungen und Korrekturen können Sie jederzeit online durchführen.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Registrierung innerhalb von 1 Monat nach Eintritt eines registrierungspflichtigen Ereignisses vornehmen.

Bearbeitungsdauer

  • Onlineverfahren: keine, Meldebestätigung direkt ausdruckbar
  • Formularregistrierung: circa 14 Tage (von der Beantragung bis zum Erhalt der Registrierungsbestätigung)


Kosten

Sie müssen nichts bezahlen.




erforderliche Unterlagen

Die für die Registrierung notwendigen Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:

  • Inbetriebnahme-Protokoll der Strom- oder Gaserzeugungsanlage
  • Jahresendabrechnungen
  • frühere Meldebescheinigungen der Bundesnetzagentur



Rechtsgrundlage

Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV)

§ 111e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

§ 111f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.




Weitere Informationen

Formulare: in Ausnahmefällen nur für natürliche Personen auf Antrag (telefonisch oder schriftlich)

Onlineverfahren: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein




Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach: 8001
53105 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 14-0
Fax: +49 228 14-8872
E-Mail: info@bnetza.de
Web: www.bundesnetzagentur.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein