Was erledige ich wo?
Mehrfachanrechnung auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf mehr als 1 Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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