Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Neuausstellung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Wenn Sie Ihre Fluglizenz neu ausstellen lassen möchten, können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.  


Beschreibung

Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Neuausstellung Ihrer Lizenz für Pilotinnen oder Piloten beantragen. Mit der neuausgestellten Lizenz erhalten Sie die erneute Berechtigung der kommerziellen Nutzung und Steuerung von bestimmten Luftfahrzeugkategorien.

Um eine Lizenz zu beantragen, müssen Sie den Grund für Ihren Antrag nennen. Sie können zwischen folgenden Begründungen wählen:

  • Kürzung der Gültigkeit von Berechtigungen
  • Verlustanzeige
  • Änderung der Anschrift
  • Auf der Lizenz sind keine handschriftlichen Eintragungen mehr möglich
  • keine Angabe von Gründen

Die Neuausstellung kann in Vertretung beantragt werden.

Kurztext

  • Pilotenlizenz Ausstellung Neuausstellung
  • Neuausstellung einer Lizenz kann beantragt werden
  • Erforderliche Begründung der Neuausstellung einer Lizenz
  • Angaben zur beantragen Lizenz sind zwingend
  • Antrag durch:
    • natürliche Person
    • juristische Person
  • Antrag in Vertretung möglich
  • Neuausstellung einer Lizenz ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Fristen

Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz online beziehungsweise beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das Organisationskonto Bund (bund.ID).
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Senden Sie im Anschluss Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben - mit Ausnahme der Neuausstellung bei einer Verlustanzeige - können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.

Voraussetzungen

  • Sie können mit mindestens einer der folgenden Begründungen die Neuausstellung Ihrer Lizenz beantragen:
    • Kürzung der Gültigkeit von Berechtigungen
    • Verlustanzeige
    • Änderung der Anschrift
    • auf der Lizenz sind keine handschriftlichen Eintragungen mehr möglich
    • keine Angabe von Gründen
  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat,
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag auf Neuausstellung

Welche weiteren Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von dem Grund Ihres Antrags ab:

für eine Kürzung:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)

bei einem Verlust:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung

bei der Mitteilung einer Änderung der Anschrift:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Ihres Personalausweises

wenn bei der Lizenz keine weiteren handschriftlichen Eintragungen mehr möglich sind:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)

bei einem Antrag ohne Gründe:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)

wenn die Erklärung nicht abgegeben werden kann:

  • Anlagen zur Erklärung

wenn bei der Vertretung keine Vollmacht vorliegt:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

bei Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.




Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt GEN, Abschnitt III, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung von Lizenzen, Berechtigungen, Zeugnissen oder Bescheinigungen - Personen ARA.GEN.315

Verordnung (EU) Nummer Nr. 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL, Abschnitt II, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz, einer Berechtigung oder eines Zeugnisses ARA.FCL.200 (a) und (b)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein