Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Sie können unterbestimmten Voraussetzungen den Eintrag eines Sprachvermerks in Ihre Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen.  


Beschreibung

Um am internationalen Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Vermerk in Ihrer Pilotenlizenz, der ihre Sprachkenntnisse nachweist.

Mit dem Eintrag eines Sprachvermerks genehmigt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr.

Sie können mehrere Sprachvermerke eintragen lassen.

Der Sprachvermerk kann in Vertretung beantragt werden.

Kurztext

  • Pilotenlizenz Eintragung Sprachvermerk
  • Eintrag eines Sprachvermerks in die Fluglizenz kann beantragt werden
  • Sprachvermerk ermöglicht die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr
  • mehrere Sprachvermerke sind möglich
  • Antrag durch
    • natürliche Person
    • juristische Person
  • Antrag kann in Vertretung gestellt werden
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Den Eintrag eines Sprachvermerks in die Pilotenlizenz können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Senden Sie Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von den eingetragenen Sprachvermerken in der Lizenz abrufen.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
  • Sie haben alle erforderlichen Sprachprüfungen bestanden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



erforderliche Unterlagen

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Prüfberichtes der absolvierten Sprachprüfung
  • Nachweis, dass die anerkannte Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen (language testing organisation) dazu durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz berechtigt ist
  • Kopie der Anerkennung der Prüfungsberechtigung der sprachprüfenden Person
  • Erklärung zu Sprachkenntnissen Deutsch

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Strafsachen

bei der Kostenübernahmeerklärung durch die bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.




Rechtsgrundlage

§ 125 Verordnung über Luftpersonal (LuftPersV)

Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang I, Teil-FCL, Abschnitt A, Sprachkenntnisse FCL.055

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein