Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung

Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung, die von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt ausgestellt wird.  


Beschreibung

Bei der Verbringung aus EU-Ländern und der Einfuhr von lebenden Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union (EU), müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. In dieser Gesundheitsbescheinigung wird die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Verbringung/Einfuhr durch eine Amtstierärztin/einen Amtstierarzt bestätigt.

Tiere, welche die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von lebenden Tieren muss immer über eine Grenzkontrollstelle erfolgen.

Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten erleichterte Bestimmungen. Grundsätzlich müssen Hunde, Katzen und Frettchen gekennzeichnet sein und einen von der Haustierärztin/dem Haustierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung bestätigt wird. Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen.

Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern (Haustier Einfuhr) ist nicht ohne weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

Bei Reisen mit Tieren in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

Wer Hunde oder Katzen aus anderen EU-Ländern verbringt beziehungsweise aus Drittstaaten in die EU einführt, um sie zu verkaufen, hat weiterreichende Vorschriften einzuhalten. Diese können bei der zuständigen Veterinärbehörde oder der Grenzkontrollstelle, über die die Tiere eingeführt werden sollen, erfragt werden.



Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein



Fristen

Welpen ohne einen ausreichenden Tollwutschutz dürfen nach Deutschland weder aus anderen Mitgliedsstaaten verbracht noch aus Drittstaaten importiert werden.
Die Tiere haben somit zum Zeitpunkt des Handels oder des Reiseverkehrs immer ein Alter von mindestens 15 Wochen.

Für das Reisen mit Heimtieren aus einigen Drittstaaten muss 3 Monate vor der Einfuhr ein Ergebnis einer Antikörperuntersuchung gegen Tollwut vorliegen.



Kosten

Für notwendige amtstierärztliche Atteste und Veterinärkontrollen vor Ort werden Veterinärgebühren erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte.




erforderliche Unterlagen

Identifikationspapiere der Tiere, zum Beispiel:

  • Heimtierpass,
  • Equidenpass (Identitätsdokument für Pferde)
  • Rinderpass
  • Handelsdokumente
  • Transportbescheinigungen.



Rechtsgrundlage

§ 11a Tierschutzgesetz (TierSchG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Stefan Bork Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-182
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 142
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Thomas Kallenbach Vcard herunterladen
Fachdienstleitung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-187
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 119
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jasmin Newson Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-317
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 121
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein