Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Rente für Bergleute beantragen

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf im Bergbau nicht mehr ausüben können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Rente für Bergleute.  


Beschreibung

Für Bergleute gelten spezielle Rentenregelungen. Wegen der Belastungen und Gesundheitsrisiken des Berufs gibt es die „Rente für Bergleute“.

Wie hoch Ihre Rente für Bergleute ist, richtet sich nach Ihren Ansprüchen aus der knappschaftlichen Rentenversicherung. Haben Sie weitere Ansprüche in der allgemeinen Rentenversicherung erworben, zum Beispiel durch Arbeit außerhalb des Bergbaus, zählen diese nicht mit.

Sie dürfen neben Ihrer Rente für Bergleute eine bestimmte Summe pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet und steht in Ihrem Rentenbescheid.

Keine Rente für Bergleute erhalten Sie, wenn Sie

  • die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, zum Beispiel 67 Jahre für Jahrgang 1964 oder jünger, oder
  • eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit außerhalb des Bergbaus ausüben, die im Wesentlichen wirtschaftlich und qualitativ gleichwertig ist.

Neben der Rente für Bergleute gibt es auch die sogenannte „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben und die für Sie maßgebende Altersgrenze erreicht haben.

Kurztext

  • Rente für Bergleute Bewilligung
  • Rente für Bergleute kann beantragt werden, wenn
    • wegen Krankheit oder Behinderung die bisherige Arbeit im Bergbau nicht weiter und
    • keine andere gleichwertige Beschäftigung ausgeübt werden kann
    • 3 Jahre knappschaftliche Pflichtbeitragszeiten in den 5 Jahren vor verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau bestehen,
    • die Wartezeit von 5 Jahren in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt wurde.
  • Sonderregelung für ab 50-Jährige: Rente für Bergleute kann auch beantragt werden, wenn
    • keine wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden kann und
    • die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt wurde.
  • Rente für Bergleute wird nicht gezahlt, wenn
    • die Regelaltersgrenze erreicht wurde oder
    • eine im Wesentlichen wirtschaftlich und qualitativ gleichwertige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Antragstellung online, persönlich oder schriftlich
  • möglich
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.


Fristen

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter “Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link “Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Voraussetzungen

Sie können die Rente für Bergleute erhalten, wenn Sie

  • die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
  • Ihre bisherige Arbeit im Bergbau als Hauptberuf wegen Krankheit oder Behinderung nicht weiter ausüben können und
  • Sie wegen Krankheit oder Behinderung auch keine andere gleichwertige Tätigkeit ausüben können. Gemeint ist damit eine im Wesentlichen wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung, die gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.

Außerdem müssen Sie vor Ihrer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau

  • während der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre knappschaftliche Pflichtbeiträge geleistet haben und
  • eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Die Rente für Bergleute können Sie außerdem ab einem Alter von 50 Jahren erhalten, wenn Sie

  • keiner Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen, die verglichen mit Ihrer Arbeit im Bergbau wirtschaftlich gleichwertig ist und
  • die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 25 Jahren erfüllt haben.

Auf diese Wartezeit werden Ihnen Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet.

Die Wartezeit erfüllen Sie auch, wenn Sie 25 Jahre Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung unter Tage zusammen mit knappschaftlichen Ersatzzeiten haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es empfiehlt sich, den Rentenantrag so schnell wie möglich zu stellen, wenn Sie sich für vermindert berufsfähig halten.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Rente für Bergleute
  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)



Rechtsgrundlage

§ 45 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

§ 242 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.

Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Sozialgericht.

Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja




Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Pieperstraße 14-28
44789

Tel.: +49 234 304-0
Fax: +49 234 304-66050
E-Mail: zentrale@kbs.de
Web: www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Home/home_node.html?https=1
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein