Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Sondergenehmigung für die Kontrolle von Luftfracht beantragen

Als reglementierter Beauftragter können Sie eine Sondergenehmigung für eine Ausnahme von Kontrollen der Luftfracht und -post beantragen.  


Beschreibung

Um den sicheren Lufttransport zu gewährleisten, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

Wenn Sie als deutsches Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt einen der folgenden Status beantragen:

  • reglementierte Beauftragte
  • bekannte Versender
  • Transporteure

Unter bestimmten Bedingungen haben Sie als reglementierter Beauftragter die Möglichkeit, Sendungen von der notwendigen Kontrolle ausnehmen zu lassen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Für die Erteilung der Sondergenehmigung müssen Sie als reglementierter Beauftragter detaillierte Angaben zum Grund machen.

Kurztext

  • Sondergenehmigung für reglementierte Beauftragte Erteilung
  • Sondergenehmigung beziehungsweise Ausnahme von Kontrollen für Luftfracht/-post kann beantragt werden
  • Luftfahrt-Bundesamt prüft Zulassungsfähigkeit der Sondergenehmigung
  • betroffene Betriebsstandorte müssen bereits vom Luftfahrt-Bundesamt als reglementierte Beauftragte zugelassen sein
  • erforderliche Angaben bei Antragsstellung:
    • Angaben zur Zulassungsnummer
    • Anschrift des Betriebsstandorts oder der Betriebsstandorte
    • Angaben zum Grund der Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) und Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • Voraussetzungen für die Genehmigung einer Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) sind in einem als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch eingestuften Dokument festgehalten
  • Beantragung durch:
    • zugelassener reglementierter Beauftragter
    • Vertretung
  • Beantragung einer Sondergenehmigung ist kostenfrei
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Fristen

Eine Sondergenehmigung als reglementierter Beauftragter können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie den Antrag im Bundesportal verwaltung.bund.de auf.
  • Sie sollten im Idealfall bereits ein Nutzerkonto Bund erstellt haben, um den Antrag auch später darüber verwalten zu können.
  • Zuerst geben Sie die Daten zur antragstellenden Person an. Diese enthalten persönliche Daten und Kontaktdaten.
  • Im nächsten Schritt erfassen Sie Angaben zum Betriebsstandort, für den die Sondergenehmigung gelten soll. Geben Sie die Zulassungsnummer und Anschrift des Betriebsstandortes ein. Wenn mehrere Betriebsstandorte von der Ausnahme betroffen sind, können Sie weitere Betriebsstandorte angeben.
  • Anschließend machen Sie Angaben zur Sondergenehmigung (beziehungsweise zur Ausnahme). Dazu benennen Sie den Grund für die Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) und geben eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen an. Des Weiteren sollten Sie Angaben zu Zeitraum, zu Flügen und zu Sendungen machen, die von der Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) betroffen sind. Zudem können Sie Dateien und Unterlagen zur Erläuterung des Sachverhaltes hochladen.
  • Wenn die Angaben vollständig sind, nimmt das Luftfahrt-Bundesamt eine Prüfung vor und stimmt eventuell offene Fragen mit Ihnen ab.
  • Erachtet das Luftfahrt-Bundesamt eine Vor-Ort-Kontrolle für notwendig, überprüft das Luftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle den im Antrag beschriebenen Sachverhalt. Stellen die Mitarbeitenden des Luftfahrt-Bundesamt fest, dass eine Genehmigung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit den eingereichten Antrag auf Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) zu ergänzen und die tatsächlichen Prozesse zu korrigieren.
  • Abschließend erhalten Sie durch die Behörde einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

  • Sie sind vom Luftfahrt-Bundesamt als reglementierter Beauftragter zugelassen worden.
  • Sie können den Antrag auch in Vertretung für den reglementierten Beauftragten stellen.
  • Weitere Voraussetzungen sind Verschlusssache und können beim Luftfahrt-Bundesamt erfragt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeit der Sondergenehmigung variiert in Abhängigkeit von den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

bei Vertretung:

  • Vertretungsvollmacht

Es gibt keine weiteren Unterlagen, die Sie verpflichtend einreichen müssen. Verschiedene Unterlagen sind aber hilfreich bei der Bearbeitung des Antrags:

  • Nachweise zur Sendung (zum Beispiel Lieferschein) Dateien zur Erläuterung des Sachverhaltes (zum Beispiel Fotos)



Rechtsgrundlage

Ziffer 6.2.2. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss C (2015) 8005 der Kommission

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein