Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Genehmigung erhalten, um die Verwaltung eines inländischen Sondervermögens zu übertragen

Sie benötigen eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um die Verwaltung eines Investmentvermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft zu übertragen.  


Beschreibung

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Ihr Recht kündigen, ein Investmentvermögen zu verwalten. Zudem kann das Recht erlöschen, zum Beispiel bei Insolvenz. In diesem Fall geht entweder das Investmentvermögen oder das Recht, dieses Investmentvermögen zu verwalten, auf eine Verwahrstelle über. Die Verwahrstelle, ein spezielles Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma, wickelt das Investmentvermögen anschließend ab und verteilt es an die Anlegerinnen und Anleger.

Wenn Sie das Verwaltungsrecht für das Investmentvermögen stattdessen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die Genehmigung ist ein Antrag erforderlich, den Sie über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin einreichen.

Kurztext

  • Übertragung der Verwaltung eines offenen inländischen Sondervermögens Genehmigung
  • Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich für die Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Investmentvermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
  • Antrag auf Genehmigung bei BaFin erforderlich über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal)
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Fristen

Die Genehmigung, das Verwaltungsrecht für ein Investmentvermögen auf eine andere KVG zu übertragen, müssen Sie vor Übertragung über das MVP Portal der BaFin beantragen:

  • Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an.
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Anzeigeverfahren KAGB - Fonds“ aus.
    • Beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
  • Wählen Sie "Meldung einreichen" und füllen Sie online den Antrag auf Genehmigung der Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft aus.
  • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie diese Dokumente ausschließlich elektronisch über das MVP Portal an die BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihren Antrag hinsichtlich des Vorliegens aller Übertragungsvoraussetzungen und erteilt Ihnen die Genehmigung über das MVP Portal in Form eines PDFDokuments, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Anschließend müssen Sie die Übertragung im Bundesanzeiger sowie im Jahres oder Halbjahresbericht sowie dem im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Medium bekannt machen.
  • Die Bekanntmachung dürfen Sie erst vornehmen, wenn Sie die Genehmigung der BaFin erhalten haben.

Voraussetzungen

Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Investmentvermögen auf eine andere KVG:

  • Das Investmentvermögen steht im Eigentum der KVG.
  • Das Investmentvermögen steht im Miteigentum der Anlegerinnen und Anleger, die KVG hat jedoch das Verwaltungs und Verfügungsrecht darüber.
  • Die aufnehmende KVG verfügt über eine Erlaubnis zur Verwaltung von Investmentvermögen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Der Antrag ist vor Übertragung der zuständigen Stelle zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung einer Genehmigung zur Übertragung des Verwaltungsrechts auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft dauert höchstens 8 Wochen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.



erforderliche Unterlagen

Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Investmentvermögen auf eine andere KVG:

  • Antrag der verwaltenden KVG oder
  • Antrag der Verwahrstelle des Investmentvermögens, wenn diese von einer Abwicklung des Investmentvermögens absehen und das Investmentvermögen auf eine andere KVG übertragen will



Rechtsgrundlage

§§ 99 und 100 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

§ 100b Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch:

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird.



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main

Postanschrift
Postfach: 500154
60306 Frankfurt am Main

Tel.: +49 228 4108-0
Fax: +49 228 4108-1550
E-Mail: fitandproper@bafin.de
Web: www.bafin.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein