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Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung liefert die notwendigen Grundlagen zur Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge.
Beschreibung
Die Landschaftsplanung in Schleswig-Holstein stellt neben der Sicherung von Natur und Landschaft einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf kommunaler Ebene auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen dargestellt. Dabei sind die Landschaftspläne als naturschutzfachliche Ergänzung der von den Gemeinden aufzustellenden Flächennutzungspläne anzusehen.
Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Entwicklung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können.
Insbesondere mit einer umfassenden Bestandserhebung und -Bewertung von Natur und Landschaft sowie einer Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird dem Biotopverbund einschließlich eines unterschiedlichen Schutzgebietssystems ein besonderer Wert beigemessen.
Entscheidungen über künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über Maßnahmen des Naturschutzes können mit der Erstellung von Landschaftsplänen transparent gemacht werden. Ökologische Zusammenhänge sind deshalb verständlich darzustellen. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie über die Bedeutung dieser Flächen für Natur und Landschaft.
Zuständigkeit
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den Landschaftsplan geht,
- an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), wenn es um das Landschaftsprogramm (= Basis des Landschaftsplans) geht.
Rechtsgrundlage
- §§ 8 ff. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
- §§ 5 - 7 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).
Weitere Informationen
Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.
Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
verwandte Vorgänge
- Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Wilden Müll melden
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Herr Andreas Gleser
Teamleitung
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt
Tel.: 04331 8471-36
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.gleser@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 14
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Jannika Stieber
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt
Tel.: 04331 8471-33
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: j.stieber2@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 12
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
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