Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers erhalten

Wenn Sie eine Darstellung des Bundesadlers verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.  


Beschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und ist für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers zuständig.

Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Bundesadlerdarstellungen (zum Beispiel Wappen, Wappenteile und Flaggen), die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Für die Landeswappen der Bundesländer ist das Bundesverwaltungsamt nicht zuständig. Ob eine Nutzung erlaubt ist, können Sie bei den jeweiligen Innenministerien der Länder in Erfahrung bringen.

In der Regel wird die Verwendung der Hoheitszeichen für Sie als Privatperson, Firma oder Verein nicht gestattet. Fragen Sie gerne nach, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihre (beabsichtige) Verwendung des Bundesadlers, Bundeswappens oder der Bundesdienstflagge erlaubt ist. Entwürfe können Sie beim folgenden Formular einfach anhängen und prüfen lassen.

Sofern Sie den Eindruck haben, dass Hoheitszeichen des Bundes missbräuchlich verwendet werden, können Sie dies gerne beim BVA unter hoheitszeichen@bva.bund.de melden.
Benötigen Sie eine Genehmigung zur Herstellung des großen und des kleinen Bundessiegels und möchten in das Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Unternehmen aufgenommen werden, kann eine Genehmigung schriftlich oder per E-Mail unter hoheitszeichen@bva.bund.de beantragt werden.

Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.

Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann

Kurztext

  • Verwendung des Bundesadlers Genehmigung
  • staatliche Hoheitszeichen: Bundesadler, Bundeswappen und Dienstflagge des Bundes
  • Verwendung nur durch Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken
  • gilt auch für Teile von Wappen oder Flaggen oder solche, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind
  • für Verwendung: Genehmigung erforderlich
  • Missbrauch der staatlichen Hoheitszeichen ist eine Ordnungswidrigkeit
  • Auskunft durch: Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • Beantragung über: Antrag muss schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gestellt werden
  • zuständig: Bundesverwaltungsamt (BVA)


Fristen

Sie können die Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag beim BVA.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

Voraussetzungen

Aufgrund der Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen kann an dieser Stelle aus Platzgründen leider nicht auf einzelne Voraussetzungen für eine Genehmigung eingegangen werden. Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) auf.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

für die Bearbeitung des Antrags: 1 bis 3 Wochen



Kosten

Hinweis: Bei unbefugter Verwendung der staatlichen Hoheitszeichen kann ein Bußgeld von bis zu EUR 1.000 erhoben werden.




erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Angaben zur Identitätsfeststellung
    • bei natürlichen Personen:
      • den Familien- und Vornamen, Titel sowie
      • die Anschrift
    • bei juristischen Personen:
      • zusätzlich den Namen des Unternehmens sowie gegebenenfalls Anschrift des Sitzes
  • Kontaktdaten:
    • Telefonnummer und
    • E-Mail-Adresse.
  • Beschreibung des Verwendungsziels



Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Anfertigung von Dienstsiegeln und Verwendung des Bundesadlers auf amtlichen Schildern und Drucksachen (Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat)

§124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsrechtliche Klage



Weitere Informationen

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein



Ansprechpartner

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt

Postanschrift
50728 Köln, Stadt

Tel.: +49 228 99358-0
Fax: +49 228 99358-2823
E-Mail: poststelle@bva-bund.de
Web: www.bva.bund.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein