Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Vereinfachtes Verfahren zur Ermäßigung oder Freistellung vom Steuerabzug für Rechteüberlassungen nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG (Kontrollmeldeverfahren § 50d Absatz 5 EStG)

Wenn Sie eine Ermäßigung oder eine Freistellung von den Abzugsteuern für Rechteüberlassung erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an dem Kontrollmeldeverfahren teilnehmen.  


Beschreibung

In Fällen von geringer steuerlicher Bedeutung kann das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Vergütungsschuldnern von Lizenzvergütungen ermächtigen, am Kontrollverfahren teilzunehmen. Dadurch können Vergütungsschuldner den Steuerabzug auf Lizenzvergütungen für Einzelbeträge (vertragsbezogene Betrachtung) bis zu einer Höhe von maximal EUR 5.500 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer) sowie für Jahresbeträge bis maximal EUR 40.000 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer) pro Vergütungsgläubiger unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen.

Dies gilt für Schuldner von Gläubigern, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, ob der Schuldner den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen kann.

Im Kontrollmeldeverfahren ist keine Mitwirkung des ausländischen Vergütungsgläubigers erforderlich.

Zahlungen, die vom Kontrollmeldeverfahren ausgeschlossen sind:

  • künstlerischen Darbietungen,
  • sportliche Darbietungen und
  • Aufsichtsratstätigkeiten.

Hinweis:
Sie müssen die unter Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren geleisteten Zahlungen dem BZSt und den zuständigen Betriebsfinanzämtern des Schuldners jährlich melden (Jahreskontrollmeldung).
Ihrem Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren reichen Sie schriftlich beim BZSt ein.

Kurztext

  • Entlastung vom Steuerabzug für Rechteüberlassungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG nach dem Kontrollmeldeverfahren (KMV) Ermächtigung
  • das Kontrollmeldeverfahren (KMV) ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ermäßigung oder Freistellung von Abzugsteuern
  • anwendbar auf Vergütungen für Rechteüberlassung
  • betroffen sind Rechteüberlassungen eines ausländischen Lizenzgebers (Vergütungsgläubigers) an einen inländischen oder ausländischen Lizenznehmer (Vergütungsschuldner)
  • Anträge können nur der Schuldner, der Vergütung für Rechteüberlassungen zahlt oder sein Bevollmächtigter stellen
  • Vereinfachung besteht darin, dass kein besonderer Freistellungsantrag zur Unterlassung des Steuerabzugs durch den ausländischen Vergütungsgläubiger erforderlich ist
  • der Vergütungsschuldner wird auf Antrag vom BZSt dazu ermächtigt, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vorzunehmen
  • die Ermächtigung wird im Allgemeinen unbefristet erteilt
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung über: Antrag muss schriftlich nach amtlichem Vordruck unter Verwendung der BZSt-Steuernummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Fristen

Sie müssen den Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

  • Rufen Sie nun den Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren auf der Internetseite des BZSt auf. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den Antrag per Post an das BZSt.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
  • Im positiven Fall bekommen Sie per Post einen schriftlichen Ermächtigungsbescheid.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • nur der Vergütungsschuldner für Rechteüberlassungen zahlt oder sein Bevollmächtigter

Weitere Voraussetzungen:

  • die Vergütung an den jeweiligen Vergütungsgläubiger (= Lizenzgeber) darf EUR 5.500 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer) für Einzelbeträge (vertragsbezogene Betrachtung) und EUR 40.000 brutto im Kalenderjahr nicht überschreiten
  • der Gläubiger der Leistung muss in einem Staat ansässig sein, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: 2 bis 4 Wochen


Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

Bei der Ermächtigung benötigen Sie:

  • eine BZSt-Steuernummer
  • amtlichen Vordruck



Rechtsgrundlage

§ 50d Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren auf der Internetseite des Bundeszentralsamtes für Steuern




Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Web: www.bzst.de
 


Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 9 / Abzugsteuern
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 406-1200
Fax: +49 228 406-3200
E-Mail: abzugsteuer@bzst.bund.de
Web: www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Abzugsteuer/Abzugsteuer_allgemein/kontakt_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein