Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Fehler in Ihren vom Statistischen Bundesamt verarbeiteten personenbezogenen Daten korrigieren lassen

Wenn Sie feststellen, dass personenbezogene Daten über Sie unrichtig oder unvollständig sind, können Sie vom Statistischen Bundesamt (StBA) bei Vorliegen aller Voraussetzungen verlangen, dass diese unverzüglich korrigiert beziehungsweise vervollständigt werden.  


Beschreibung

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie grundsätzlich von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie sammelt und verarbeitet, verlangen, dass unrichtige Angaben korrigiert werden. Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Angaben unrichtig sind. Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

  • Online-Daten wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden wie das StBA, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt beim StBA anfordern.

Kurztext

  • Verarbeitung personenbezogener Daten Berichtigung beim StBA
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger können grundsätzlich unrichtige personenbezogene Daten korrigieren lassen
  • gilt auch für die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten
  • Berichtigung kann formlos schriftlich, mündlich oder online beantragt werden
  • Berichtigung ist kostenfrei
  • Bearbeitungsdauer: unverzüglich
  • zuständig: Statistisches Bundesamt


Fristen

Die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online, mündlich oder schriftlich per Post oder E-Mail anfordern.
Berichtigung vom StBA online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf der Internetseite des StBA auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Ein Online-Antrag kann durch ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises authentifiziert.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail einreichen.
  • Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail zu.
  • Berichtigung vom StBA schriftlich anfordern:
  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail an die öffentliche Stelle.

Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen per E-Mail zu.

Voraussetzungen

Sie können die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn:

  • Die Stelle, bei der Sie die Berichtigung verlangen personenbezogene Daten erhoben hat und verarbeitet.
  • Es sich um personenbezogene Daten handelt, die Sie persönlich betreffen.

Sie können die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten nicht verlangen, wenn sie für Forschung, Wissenschaft oder Statistik verarbeitet werden, soweit der ursprüngliche Zweck durch die Berichtigung Ihrer personenbezogener Daten nicht mehr erreicht oder ernsthaft beeinträchtigt werden würde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Korrektur muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat nach Eingang Ihres Antrags über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.



Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung



Rechtsgrundlage

Artikel 16 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rechtsbehelf

Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.




Weitere Informationen

- Formulare: nein

- Onlineverfahren möglich: ja

- Schriftform erforderlich: nein

- Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Antrag gemäß DS-GVO




Ansprechpartner

Statistisches Bundesamt (StBA)
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Postanschrift
65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 75-2405
Fax: +49 611 75-4000
E-Mail: info@destatis.de
Web: www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein