Was erledige ich wo?
Vorläufige Projektbescheinigung nach Filmförderungsgesetz beantragen
Wenn Sie für Ihr Kinoprojekt Fördermittel bei der Filmförderungsanstalt (FFA) beantragen möchten, müssen Sie gegebenenfalls eine vorläufige
Projektbescheinigung des BAFA vorlegen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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