Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen

Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.  


Beschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.

Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.

Kurztext

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) Mitteilung
  • Vergabe einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur Identifikation wirtschaftlich Tätiger in Besteuerungsverfahren
  • Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine W-IdNr.
  • die W-IdNr. wird an wirtschaftlich Tätige vergeben:
    • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
    • juristische Personen
    • Personenvereinigungen
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung über: das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Fristen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzungen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

keine




Rechtsgrundlage

§ 139c Abgabenordnung (AO)

Rechtsbehelf

keine




Weitere Informationen

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.




Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Web: www.bzst.de
 


Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 1
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-3801
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein