Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Zulassung zur Seeschiffbewachung beantragen

Sie müssen die Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) immer dann beantragen, wenn Sie bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten oder wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.  


Beschreibung

Bevor das BAFA die Zulassung erteilt, prüft es zusammen mit der Bundespolizei, ob Ihr Unternehmen die Zulassungskriterien erfüllt. Sie müssen dann selbst sicherstellen, dass die eingesetzten Wachpersonen die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde erfüllen.

Kurztext

  • Zulassung für Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen Erteilung
  • für bewaffnete Dienstleistungen auf Seeschiffen (Piratenabwehr) ist Zulassung nötig
  • Zulassung wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt
  • Zulassung dann nötig, wenn
    • ein in- oder ausländisches Bewachungsunternehmen Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen unter deutscher Flagge wahrnehmen möchte oder
    • ein in Deutschland niedergelassenes Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter anderen Flaggen tätig werden möchte
  • vor der Genehmigung wird Unternehmen von BAFA und Bundespolizei geprüft
  • Zuständig: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Fristen

Die Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.

  • das Formular steht Ihnen online zur Verfügung
  • drucken Sie dann das Antragsformular aus und laden Sie es mit der Unterschrift des Verantwortlichen über das Upload-Formular hoch
  • bitte fügen Sie dem Antragsformular die notwendigen Antragsunterlagen im pdf-Format bei
  • Sie können die Bearbeitung Ihres Antrages beschleunigen, wenn Sie den ausgefüllten Self-Assessment-Bogen im pdf-Format hochladen
  • das BAFA und die Bundespolizei prüfen die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe im Unternehmen, die Ausrüstung, die Anforderungen an den zum Verantwortlichen benannten leitenden Angestellten die Betriebshaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls fordert das BAFA Unterlagen nach

das BAFA informiert Sie dann schriftlich darüber, ob Ihrem Antrag stattgegeben wurde.

Voraussetzungen

Ihr Bewachungsunternehmen muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es zugelassen wird. Geprüft werden:

  • die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe,
  • die Ausrüstung,
  • die fachliche und persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen und der Geschäftsleitung sowie
  • die Betriebshaftpflichtversicherung.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Den Antrag sollten Sie etwa 6 Monate vor dem geplanten Beginn einer Bewachungstätigkeit stellen.
  • Gültigkeit der Zulassung: 2 Jahre

Bearbeitungsdauer

etwa 3 bis 6 Monate, abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen



Kosten

  • Erstantrag: EUR 10.297 - 19.400
  • Gebühr für Folgeantrag: EUR 2.949 - 10.632
  • Gebühr für die Anerkennung einer ausländischen Zulassung: EUR 2.949 - 17.960



erforderliche Unterlagen

  • Dokumentation der betrieblichen Organisation
  • Prozesshandbuch zu den Verfahrensabläufen
  • Dienstanweisungen
  • Auflistung der vom Bewachungsunternehmen eingesetzten Ausrüstung
  • Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde des im Unternehmen Verantwortlichen, davon das Führungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Dokument in deutsch oder gegebenenfalls in beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Unternehmensprofil mit einer Beschreibung der Marktposition des Bewachungsunternehmens im Bereich der maritimen Sicherheit
  • Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares ausländisches Dokument
  • gegebenenfalls Ausfuhr, Einfuhr oder Durchfuhrgenehmigungen für Waffen und genehmigungspflichtige Ausrüstung

Mit Ausnahme des Führungszeugnisses können alle Unterlagen auch in englischer Sprache eingereicht werden. Das Bundesamt behält sich jedoch vor, für einzelne Unterlagen Übersetzungen anzufordern.




Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)

Seeschiffbewachungsverordnung (SeeBewachV)

Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung (SeeBewachDV)

(Seeschiffbewachungsgebührenverordnung (SeeBewachGebV)




Weitere Informationen

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Formular für das Hochladen des unterschriebenen Antragsformulars sowie das nachträgliche Hochladen von Dokumenten

Was sollte ich noch wissen?

Neben der Zulassung benötigen Sie für die bewaffnete Bewachung von Seeschiffen unter deutscher Flagge eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 28a Waffengesetz. Diese erteilt die Behörde für Inneres und Sport - Waffenbehörde - der Freien und Hansestadt Hamburg.

Wenn Ihr Bewachungsunternehmen in Deutschland niedergelassen ist und Sie Bewachungsaufgaben mit Waffen auf Seeschiffen unter anderen Flaggen ausüben möchten, kann eine waffenrechtliche Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde erforderlich sein.

Möchten Sie für die Ausübung der Bewachungstätigkeit Waffen und genehmigungspflichtige Ausrüstung aus Deutschland ausführen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.

Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und weiterführenden Links auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.




Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Tel.: +49 6196 908-0
Fax: +49 6196 908-1800
E-Mail: Poststelle@bafa.bund.de
Web: www.bafa.de
 


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 224
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Tel.: +49 6196 908-2827
Fax: +49 6196 908-1800
E-Mail: pbs@bafa.bund.de
Web: www.bafa.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein