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Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen in Lebensmittelkontaktmaterialien beantragen

Sie wollen aktive und intelligente Substanzen für Materialien ver-wenden, die in Kontakt mit Lebensmitteln stehen? Dann müssen Sie auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Platform der Europäischen Kommission eine Zulassung beantragen.  


Beschreibung

Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen der europäischen Gesetzgebung.
Sie dürfen bei guter Herstellungspraxis und unter normalen Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die

  • die Gesundheit von Menschen gefährden,
  • zu einer unvertretbaren Veränderung in der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
  • eine Beeinträchtigung der organoleptischen - also zum Beispiel den Geschmack oder Geruch betreffenden - Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen.

Als Hersteller von Materialien mit Lebensmittelkontakt sind Sie für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Sie müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Kontaktmaterialien sicherstellen.

Was sind aktive und intelligente Substanzen im Lebensmittelkontakt?

Aktive Materialien absorbieren Stoffe oder setzen sie frei, um so die Qualität verpackter Lebensmittel zu verbessern oder ihre Haltbarkeit zu verlängern.

Intelligente Materialien überwachen den Zustand von verpackten Lebensmitteln oder das sie umgebende Milieu. Zum Beispiel liefern sie Informationen über die Frische der Lebensmittel.

Den Antrag auf Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission einreichen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der nationale Kontaktpunkt in Deutschland. Wenn Sie das BVL als Ansprechpartner auswählen, prüft das BVL den Antrag formal auf Vollständigkeit und Relevanz der Unterlagen. Anschließend leitet das BVL ihn an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter.

Die EFSA prüft und bewertet Ihren Antrag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission. Auch im Falle einer Nicht-Zulassung informiert Sie die Europäische Kommission und begründet ihre Entscheidung.

Entsprechen die aktiven und intelligenten Materialien oder Artikel den rechtlichen und wissenschaftlichen Anforderungen, gelangen sie auf die entsprechende EU-Liste zulässiger Stoffe. Sie dürfen dann als Lebensmittelkontaktmaterial verwendet werden.

Sofern Sie über neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse verfügen, die die Bewertung der Sicherheit der Substanz in Bezug auf die menschliche Gesundheit berühren können, müssen sie unverzüglich die EU-Kommission informieren.

Kurztext

  • Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen im Lebensmittelkontakt gem. Verordnung (EG) Nr. 450/2009
  • aktive und intelligente Substanzen, die zum Beispiel in Lebensmittelverpackungen zum Einsatz kommen sollen, müssen zugelassen werden
  • Antrag erfolgt ausschließlich elektronisch über die E-Submission Food Chain Platform (ESFC)
  • Ziel: Lebensmittelsicherheit
    • Lebensmittelkontaktmaterialien dürfen keine Bestandteile in Mengen an Lebensmittel abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder
    • eine unvertretbare Veränderung in der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder
    • eine Beeinträchtigung der organoleptischen - also zum Beispiel den Geschmack oder Geruch betreffenden - Eigenschaften von Lebensmitteln herbeiführen.
  • Hersteller der Materialien sind für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen verantwortlich
  • Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kontaktmaterialien gewährleisten
  • Aktive Materialien: absorbieren Stoffe oder setzen sie frei, um Qualität verpackter Lebensmittel zu verbessern oder Haltbarkeit zu verlängern
  • Intelligente Materialien: überwachen Zustand von verpackten Lebensmitteln oder des umgebenden Milieus, liefern beispielsweise Informationen über Frische von Lebensmitteln
  • in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nationaler Kontaktpunkt
  • das BVL bestätigt den Eingang Ihrer Unterlagen innerhalb 14 Tagen
  • die European Food Safety Authority (EFSA) prüft die Anträge auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • über Zulassung entscheidet die Europäische Kommission
  • entsprechen die aktiven und intelligenten Substanzen allen lebensmittelrechtlichen Anforderungen, werden Sie in die sogenannte Gemeinschaftsliste aufgenommen
  • Substanzen und Materialien, die in der in Gemeinschaftsliste aufgeführt sind, dürfen gegebenenfalls entsprechend der in der Liste festgelegten Beschränkungen in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden
  • Kosten: keine
  • zuständig: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)


Fristen

Die Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich online über das ESFC-Portal der Europäischen Kommission beantragen. Das Verfahren durchläuft verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Beteiligten und Zuständigkeiten:

  • Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellten Antrag direkt in die Plattform hoch. Orientieren Sie sich am Vorgehen, welches im sogenannten User-Guide der Plattform beschrieben ist.
  • Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt auswählen.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der formalen Prüfung leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
  • Die EFSA übernimmt die wissenschaftliche Prüfung und veröffentlicht Informationen zu eingegangenen Anträgen in wissenschaftlichen Stellungnahmen.
  • Über das Open EFSA Portal können Sie und andere Interessierte den Status der Anträge bis hin zur Veröffentlichung der wissenschaftlichen Stellungnahme verfolgen.
  • Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission unter Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten.

Voraussetzungen

- Ihr Antrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen inhaltlich und formal den Vorgaben der Leitlinien der EFSA entsprechen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen für die Einreichung.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

- Die Antragsunterlagen müssen Sie entsprechend der Vorgaben des sogenannten Guideline Dokuments der EFSA einreichen.




Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 450/2009 über aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Artikel 9 bis 12 Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Rechtsbehelf

- Widerspruch gegen einen Bescheid reichen Sie direkt bei der zulassenden Stelle ein, also der Europäischen Kommission.




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja




Ansprechpartner

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113
Gerichtstraße 49
13347 Berlin, Stadt

Postanschrift
Postfach: 11 02 60
10832 Berlin, Stadt

Tel.: +49 3018 444-99999
Fax: +49 3018 444-89999
E-Mail: poststelle@bvl.bund.de
Web: www.bvl.bund.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein