Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Zulassung von Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel im befriedeten Bezirk beantragen

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung in der Nähe des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichtes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.  


Beschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug im sogenannten befriedeten Bezirk des Bundes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Der befriedete Bezirk ist die örtliche Abgrenzung rund um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht. Durch den befriedeten Bezirk wird sichergestellt, dass die obersten Einrichtungen des Staates ihrer Arbeits- und Funktionsfähigkeit ohne Beeinträchtigungen von außen nachgehen können. Deswegen ist die Versammlungsfreiheit in diesen Bereichen beschränkt.
Diese Beschränkung wird aufgehoben, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit und des Zugangs zu den Gebäuden der Verfassungsorgane ausgeschlossen wird. Das ist in der Regel in der sitzungsfreien Zeit des Bundestags der Fall.
Spontanversammlungen sind verboten.

Kurztext

- Zulassung von Aufzügen und öffentlichen Versammlungen im befriedeten Bezirk Erteilung
- für Versammlungen und Demonstrationen im sogenannten befriedeten Bezirk ist Genehmigung erforderlich
- befriedeter Bezirk ist die örtliche Abgrenzung rund um die Verfassungsorgane des Bundes Deutscher Bundestag, Bundesrat sowie Bundesverfassungsgericht
- Genehmigung kann online oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax beantragt werden
- Frist: Antrag muss spätestens 7 Tage vor geplanter Versammlung oder Aufzug gestellt werden
- Genehmigung ist kostenlos
- zuständig: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)



Fristen

Sie beantragen die Versammlung oder den Aufzug im befriedeten Bezirk online oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax beim BMI.
Zusätzlich stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landes Berlin oder Baden-Württemberg.

Online-Antrag:
- Rufen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BMI auf. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn online ab
- Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
- Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
- Sie erhalten einen Bescheid.

Antrag per Post oder Fax:
- Laden Sie das Formular auf der Internetseite des BMI herunter. Drucken Sie das Formular aus und füllen es aus.
- Scannen Sie das Formular ein und schicken Sie es per E-Mail an das BMI. Alternativ können Sie das Formular per Post oder per Fax an das BMI schicken.
- Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
- Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
- Sie erhalten einen Bescheid.

Voraussetzungen

keine



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

- Antrag mit Angaben zu:

  • Name und Anschrift sowie Kontaktadresse der Antragstellenden und Verantwortlichen
  • Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls Dauer der Versammlung/Aufzuges
  • genaue Örtlichkeit der Versammlung oder Verlauf des Aufzuges
  • Thema
  • Hilfsmittel, die benutzt werden sollen
  • Anzahl der erwarteten Teilnehmenden



Rechtsgrundlage

Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG)

Rechtsbehelf

- Klage vor dem Verwaltungsgericht




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
- Sie müssen die Versammlung zusätzlich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe beantragen.




Ansprechpartner

Bundesministerium des Innern und für Heimat, Abteilung Öffentliche Sicherheit; Arbeitsgruppe ÖSII2



Postanschrift
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt

Tel.: +49 30 186810
E-Mail: oesii2AG@bmi.bund.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein