Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung beantragen.  


Beschreibung

Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Ihrer Rente einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.

Kurztext

  • Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentenbezieher der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung
  • Zuschuss zur Krankenversicherung von der Landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Anspruch auf Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung haben Rentnerinnen und Rentner:
    • freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung und
    • privat Versicherte eines privaten Krankenversicherungsunternehmens
  • Antragstellung schriftlich, persönlich oder online
  • zuständig: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)


Fristen

Den Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie das Antrags- und Anlageformular auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse senden.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

Hinweis: Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.
  • In Ihrem Gespräch wird Ihr Antrag aufgenommen.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

Antragstellung per Online-Verfahren:

  • Gehen Sie auf das Online-Portal der SVLFG und melden Sie sich dort an.
  • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in das Online-Postfach.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie

  • der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören
  • oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind.

Ein Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung von einer Krankenkasse schließt den Zuschuss von der Landwirtschaftlichen Alterskasse aus.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages
  • Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung



Rechtsgrundlage

§ 35a Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)

Rechtsbehelf

Gegen den Zuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja




Ansprechpartner

Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)


E-Mail: poststelle@svlfg.de
 


Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)


Tel.: +49 561 785-0
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Web: www.svlfg.de/so-erreichen-sie-uns
 


Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG – AK-Leistung)
Weißensteinstraße 70-72
34131

Tel.: +49 561 7850
Fax: +49 561 785219006
E-Mail: AK-Leistung@svlfg.de
Web: www.svlfg.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein