Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" stellen

Sie müssen Änderungen bei Förderprojekten zur Medien- und Meinungsfreiheit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.  


Beschreibung

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

  • inhaltliche Änderung,
  • Änderung der Projektlaufzeit,
  • finanzielle Aufstockung,
  • Fördermittelreduzierung,
  • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
  • Mittelübertragung.

Kurztext

  • Medien und Meinungsfreiheit Änderung
  • Folgende Institution kann eine Förderung von Projekten zur Medien und Meinungsfreiheit beantragen:
    • Deutsche Welle Akademie
  • wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen diese dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitgeteilt werden, beispielsweise:
    • inhaltliche Änderung
    • Änderung der Projektlaufzeit
    • finanzielle Aufstockung
    • Fördermittelreduzierung
    • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans
    • Mittelübertragung
  • Mitteilung ist kostenlos
  • Änderung kann per Post oder online mitgeteilt werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fristen

Die Änderung der Förderung der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.

Änderung per Post mitteilen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
  • Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit
    • einer Begründung der Änderung,
    • einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und
    • gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
  • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
    • Auszahlung oder
    • Rückforderung.

Änderung online mitteilen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
  • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
    • Auszahlung oder
    • Rückforderung.

Voraussetzungen

  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.

Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Begründung der Änderung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • Neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)



Rechtsgrundlage

Bundeshaushalt, aktueller Haushaltsplan, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99535-3145
Fax: +49 228 9953510-3145
E-Mail: RLG13@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de/de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein