Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen

Wenn Sie Änderungen an einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vornehmen möchten, müssen Sie einen Antrag beim BMZ stellen.  


Beschreibung

Im Rahmen einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können Sie folgende Arten von Änderungen beantragen:

  • Inhaltliche Änderungen
  • Aufstockung der Fördermittel
  • Fördermittelreduzierung
  • Kostenneutrale Veränderung der Projektlaufzeit
  • Anpassung der jährlichen Mittelfestlegung
  • Umwidmung von Einzelansätzen im Finanzierungsplan

Die Änderungen beantragen Sie beim BMZ.

Kurztext

  • Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Änderung
  • Projekte der strukturbildenden Übergangshilfe können vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziell unterstützt werden
  • Folgende Änderungen können beantragt werden:
    • Inhaltliche Änderungen
    • Aufstockung der Fördermittel
    • Fördermittelreduzierung
    • Kostenneutrale Veränderung der Projektlaufzeit
    • Anpassung der jährlichen Mittelfestlegung
    • Umwidmung von Einzelansätzen im Finanzierungsplan
  • Änderungen können online, per E-Mail oder Post beantragt werden
  • Änderungen sind gebührenfrei
  • Bearbeitungsdauer: keine Angabe, da vom Umfang und Art der Änderung abhängig
  • Zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fristen

Die Änderungen der Projektförderung können Sie online, per E-Mail oder per Post beim BMZ beantragen.

Wenn Sie die Änderungen online beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung vorab mit dem BMZ.
  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

Wenn Sie die Änderungen per E-Mail oder per Post beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
  • Sie senden Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das die Änderung betreffende Vorhaben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist für Änderungsanträge. Bei umfangreicheren Änderungsanträgen sollten Sie jedoch mehrere Wochen für die Bearbeitung einplanen.

Bearbeitungsdauer

Die Abstimmung mit der Behörde und die Entscheidungsdauer variieren je nach Änderungsumfang von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Begründeter Antrag auf die entsprechende Änderung (hierzu Änderungen an den betroffenen Stellen in der zuletzt bewilligten Fassung des Projektantrags farblich markiert ergänzen).
  • Einreichung neuer Finanzierungspläne oder Logframes, wenn von Änderung betroffen



Rechtsgrundlage

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) §§ 23 und 44

Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 BHO: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 502 Krisenbewältigung, Übergangshilfe, Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt

Tel.: +49 30 18535-2916
E-Mail: uebergangshilfe@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein