Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen

Wenn Sie mit Ihrer politischen Stiftung gesellschaftspolitische Projekte planen, die für Deutschland von erheblichem entwicklungspolitischen Interesse sind, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Förderung beantragen.  


Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihr Vorhaben der Gesellschaftspolitik in Entwicklungs- und Transformationsländern sowie Projekte, an denen der Bund ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat.

Sie erhalten eine Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:

  • Förderung des pluralistischen Dialogs über gesellschaftliche Leitbilder auf der Basis von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit
  • Hilfe beim Aufbau gesellschaftlicher Interessengruppen sowie die Förderung von Aktivitäten der Zivilgesellschaft
  • Unterstützung zivilgesellschaftlicher und staatlicher Institutionen beim Auf und Ausbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und Verfahren
  • Förderung der gleichberechtigten Integration von Frauen in die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsprozesse
  • Beratung bei Wirtschafts-, Sozial- und Umweltreformen
  • Unterstützung beim Auf- und Ausbau marktwirtschaftlicher Mechanismen und Systeme
  • Förderung einer sozial gerechten ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung
  • Förderung der Beachtung und Umsetzung der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und anderer grundlegender internationaler Konventionen
  • Unterstützung politischer Bildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für interessierte Jugendliche und Erwachsene
  • Förderung dezentraler pluralistischer Medien und Kommunikationssysteme
  • Förderung des nationalen, regionalen und internationalen Dialogs insbesondere auf den Gebieten der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zusammenarbeit
  • Förderung von Frieden und Entwicklung in Konflikt und Post-Konfliktländern
  • bei besonderem entwicklungspolitischen Interesse Förderung von Dialogmaßnahmen und Fachgesprächen auch außerhalb der Kooperationsländer zur Unterstützung der vorstehend genannten Maßnahmen

Bewilligt das BMZ Ihren Antrag, erhalten Sie für Ihr Projekt einen Zuschuss, der grundsätzlich als Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt wird.

Kurztext

  • Zuwendungen für politische Stiftungen Bewilligung
  • politische Stiftungen aus Deutschland können für Projekte der Gesellschaftspolitik, die für Deutschland von erheblichem entwicklungspolitischem Interesse sind, unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen erhalten
  • Projektförderung ist online oder per Post beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu beantragen
  • erforderliche Unterlagen:
    • Projektantrag
    • Einnahmen- und Ausgabenplanung
    • Finanzierungsplan
  • es gelten Voraussetzungen, was unter anderem Projektziele und Partnerorganisationen betrifft
  • Kosten: keine
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fristen

Sie können Ihre Projektförderung online oder per Post beim BMZ beantragen.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Das BMZ teilt Ihnen in einem Bescheid mit, ob Sie eine Projektförderung erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie stellen den Antrag für eine vom BMZ mittels Zuwendungsbescheid geförderte deutsche politische Stiftung.
  • Ihr Projekt steht im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen Deutschlands und den internationalen Menschenrechtskonventionen.
  • Sie unterstützen geeignete nichtstaatliche und staatliche Organisationen innerhalb und in Einzelfällen außerhalb der Kooperationsländer oder den Aufbau entsprechender Institutionen und Strukturen.
  • Sie berücksichtigen soziokulturelle, ökonomische und ökologische Besonderheiten des jeweiligen Kooperationslandes sowie die Förderung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung aus dem Kooperationsland.
  • Sie schließen im Rahmen der Weiterleitung von Zuwendungen an Partnerorganisationen zur Durchführung von Maßnahmen in den Kooperationsländern privatrechtliche Verträge.
  • Sie leiten Mittel ausschließlich als Projektförderung weiter.
  • Für Letztempfangende kommen nur Partnerorganisationen in Betracht, welche in Ihrem Förderantrag benannt und durch den Bewilligungsbescheid bestätigt wurden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Projektantrag
  • Einnahmen und Ausgabenplanung
  • Finanzierungsplan



Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 (Neufassung mit Wirkung vom 01. Januar 2016, §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung; Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO) https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMZ/entwicklungswichtige-vorhaben-politische-stiftung.html

Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 - FR - (Neufassung vom 04.01.2021)

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach: 120322
53045 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99535-0
Fax: +49 228 99535-3500
E-Mail: poststelle@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein