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Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Eine standortbezogene Vorprüfung für die Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bergbau beantragen

Wenn Sie ein bergbauliches Neuvorhaben planen, müssen Sie in bestimmten Fällen eine standortbezogene Vorprüfung veranlassen, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.  


Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind und ein bergbauliches Neuvorhaben planen, muss die zuständige Behörde gegebenenfalls eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Die standortbezogene Vorprüfung findet in 2 Stufen statt:

Stufe 1:

  • Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten an Ihrem Vorhabenstandort vorliegen.
  • Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2.

Stufe 2:

  • Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen.
  • Bei der Prüfung richtet sich die Behörde nach den Kriterien:
    • Merkmale der Vorhaben
    • Standort des Vorhabens
    • Art und Merkmale möglicher Auswirkungen.

Neben der standortbezogenen Vorprüfung gibt es auch noch eine allgemeine Vorprüfung. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, können Sie der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.

Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.

Kurztext

  • Bergbau Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht Feststellung standortbezogene Vorprüfung
  • Standortbezogene Vorprüfung ist Teil einer ungefähren Prüfung in 2 Stufen:
    • Stufe 1: Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten an Ihrem Vorhabenstandort vorliegen.
    • Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2: Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
  • Die UVP Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
  • Der Vorhabenträger muss die Vorprüfung vorbereiten und der zuständigen Behörde geeignete Angaben machen
  • Der Vorhabenträger muss Angaben machen über die Belastbarkeit der Schutzgüter am Vorhabenstandort
  • Bearbeitungsdauer:
    • bis 6 Wochen nach Erhalt der erforderlichen Angaben
    • In Ausnahmefällen Verlängerung um bis zu 3 Wochen
    • bei besonderer Schwierigkeit der Prüfung, Verlängerung um bis zu 6 Wochen
  • Antrag über
    • Online-Portal „Bergpass“ oder
  • schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde
  • Zuständig: Bergbehörde des Landes, in dem Ihr Vorhaben liegt


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).



Fristen

Sie können die standortbezogene Vorprüfung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Standortbezogene Vorprüfung online beantragen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Standortbezogene Vorprüfung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bhörde prüft, ob für die Zulassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist oder führt eine UVPVorprüfung auf Antrag des Vorhabenträgers durch
  • Sofern die zuständige Behörde eine Vorprüfung vorgenommen hat, gibt sie das Ergebnis der Feststellung der UVPPflicht der Öffentlichkeit bekannt und nennt die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht.

Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sein und ein Neuvorhaben planen.
  • Sie haben noch keine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.


erforderliche Unterlagen

In den Stufen 1 und 2 der Vorprüfung müssen Sie unterschiedliche Angaben machen.

  • In Stufe 1:
    • Angaben über besondere örtliche Gegebenheiten und relevante Schutzkriterien
  • In Stufe 2:
    • Angaben über die physischen Merkmale des gesamten Vorhabens und der Abrissarbeiten,
    • Angaben über den Standort des Vorhabens und der ökologischen Empfindlichkeit der Gebiete, sowie über die Schutzgüter, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können.
    • mögliche erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Schutzgüter infolge
      • der erwarteten Rückstände und Emissionen sowie gegebenenfalls der Abfallerzeugung,
      • der Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.

Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens.




Rechtsgrundlage

§ 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

§ 1 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)

Rechtsbehelf

Die Feststellung der UVP-Pflicht können Sie nicht einzeln anfechten.




Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Tel.: +49 5323 9612-200
E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Web: www.lbeg.niedersachsen.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein