Was erledige ich wo?
Badegewässerqualität - Kontrolle
Die Badewasserqualität an Badestellen wird während der Badesaison von den Gesundheitsämtern kontrolliert.
Beschreibung
Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.
Öffentliche Gesundheitsdienste/Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage
Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).
Weitere Informationen
Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.
verwandte Vorgänge
- Brauchtumsfeuer: Anmeldung
- Enteignung eines Grundstücks
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Straßenreinigung
- einfache Melderegisterauskunft
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr Wolfgang Tismer
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Gesundheitsdienste
Tel.: +49 4331 202-686
Fax: +49 4331 202-604
E-Mail: infektionsschutz@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 13
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