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Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Zwischen- und Verwendungsnachweise für ein vom BMZ gefördertes sozialstrukturpolitisches Vorhaben einreichen

Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen. Bei mehrjährigen Projekten sind zusätzlich Zwischennachweise nötig.  


Beschreibung

Das BMZ benötigt von Ihnen für die Zuschüsse zu Ihrem Projekt der Sozialstrukturförderung einen Verwendungsnachweis. Diesen reichen Sie spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums ein.

Der Verwendungsnachweis besteht aus

  • einem Sachbericht, in welchem Sie
    • die Verwendung der Zuschüsse und
    • das erzielte Projektergebnis darstellen und
    • den Projektverlauf bewerten, sowie
  • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans.

Zusätzlich zum Verwendungsnachweis benötigt das BMZ bei mehrjährigen Projekten für jedes Förderjahr einen Zwischennachweis. Einreichungsfrist ist dabei spätestens der 30.04. des Folgejahres.

Der Zwischennachweis besteht aus

  • einem Sachbericht mit Informationen
    • zu den im Berichtsjahr erhaltenen Beträgen
    • zur Projektentwicklung
    • gegebenenfalls: zu Rahmenbedingungen, die das Projekt beeinflussen
  • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans

Zudem müssen Sie im Zwischennachweis erklären, ob die Auflagen des Bewilligungsbescheids erfüllt wurden. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums kann der Zwischen-Sachbericht in den finalen Sachbericht des Verwendungsnachweises integriert werden.

Kurztext

  • Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Verwendungsnachweisprüfung
  • Fachorganisationen, die für Projekte zur Förderung der Sozialstruktur in Partnerländern Zuschüsse vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen folgende Nachweise einreichen:
    • nach Ende des Förderzeitraums einen Verwendungsnachweis
    • für jedes Projektjahr einen Zwischennachweis
  • erforderliche Unterlagen für Verwendungsnachweis:
    • Deckblatt und Anschreiben
    • Projektkurzinformation und Erläuterungen zum zahlenmäßigen Nachweis und zum Stellenplan
    • Verwendungsnachweis Finanzierungsplan
    • Einnahmen und Ausgaben
    • Verwendungsnachweis Länder- beziehungsweise Teilprojektaufteilung nach Förderjahren
    • Prüfvermerk
    • Verwendungsnachweis Stellenplan
  • erforderliche Unterlagen für Zwischennachweis:
    • Deckblatt und Anschreiben
    • Sachbericht Zwischennachweis
    • zahlenmäßiger Nachweis
    • Einnahmen und Ausgaben
    • Länder-beziehungsweise. Teilprojektaufteilung Zwischennachweis
    • Prüfvermerk entsprechend den Förderrichtlinien
  • Fristen:
    • Verwendungsnachweis: spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums
    • Zwischennachweis: bis zum 30.04. des Folgejahres
  • Bearbeitungsdauer: 5 bis 6 Monate
  • Gebühren: keine
  • Anträge können gestellt werden:
    • online über das Bundesportal
    • formlos per E-Mail oder Post
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


Fristen

Zwischennachweise und Verwendungsnachweise für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post einreichen.

Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online über das Bundesportal einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder Post einreichen:

  • Schreiben Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mithilfe der jeweiligen Mustergliederung.
  • Senden Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

Voraussetzungen

Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuschüsse vom BMZ.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für den Verwendungsnachweis:

  • Deckblatt und Anschreiben
  • Projektkurzinformation und Erläuterungen zum zahlenmäßigen Nachweis und zum Stellenplan (Anlage 5)
  • Verwendungsnachweis Finanzierungsplan (Anlage 5, Muster 1)
  • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 5, Muster 2)
  • Verwendungsnachweis Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung nach Förderjahren (Anlage 5, Muster 3)
  • Prüfvermerk (Anlage 5, Muster 4)
  • Verwendungsnachweis Stellenplan (Anlage 5, Muster 5)

Erforderliche Unterlagen für den Zwischennachweis:

  • Deckblatt und Anschreiben (Anlage 4)
  • Sachbericht Zwischennachweis (Anlage 4);
  • Zahlenmäßiger Nachweis (Anlage 4, Muster 1)
  • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 4, Muster 2)
  • Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung Zwischennachweis (Anlage 4, Muster 3);
  • Prüfvermerk gemäß Förderrichtlinie Abschnitt II Nummer 6.11 (Anlage 4, Muster 4)

In Einzelfällen kann das BMZ weitergehende Informationen über ein Projekt von Ihnen anfordern.




Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur aus Kapitel 2302 Titel 687 03 (Neufassung mit Wirkung vom 01.01.2021)

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten




Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach: 120322
53045 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99535-0
Fax: +49 228 99535-3500
E-Mail: poststelle@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein