Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen

Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie dem BMZ Zwischennachweise sowie einen Verwendungsnachweis vorlegen.  


Beschreibung

Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie das BMZ einmal jährlich über die Projektentwicklung informieren.

Übermitteln Sie dem BMZ dazu jedes Jahr bis spätestens 30.04. einen Zwischennachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums können Sie den Sachbericht des Zwischennachweises in den Verwendungsnachweis integrieren.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

Ei Sachbericht enthält insbesondere:

  • eine Darstellung der Verwendung der Zuwendung und zeigt Veränderungen in den projektrelevanten Rahmenbedingungen und in der Projektkonzeption und -organisation auf
  • einen systematisierten Vergleich der geplanten Ziele eines Vorhabens beziehungsweise Teilprojektes mit den erreichten direkten Wirkungen anhand von Indikatoren oder nach sonstigen Parametern

Im zahlenmäßigen Nachweis weisen Sie alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans aus.

Das BMZ behält sich vor, bei Bedarf weitergehende Informationen über ein Projekt anzufordern.

Kurztext

  • Zuwendungen für politische Stiftungen Verwendungsnachweisprüfung
  • Politische Stiftungen, die eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen jährlich einen Zwischennachweis sowie nach Ende des Förderzeitraums einen Verwendungsnachweis vorlegen
  • Zwischen- und Verwendungsnachweise sind online oder per Post beim BMZ einzureichen
  • erforderliche Unterlagen:
    • Online-Antragsformular
    • Zwischennachweis oder
    • Verwendungsnachweis
  • Kosten: keine
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fristen

Reichen Sie Zwischennachweise und den Verwendungsnachweis online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Online-Formular ab.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Online-Formular ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihre Nachweise und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Voraussetzungen

Ihre politische Stiftung erhält eine Projektförderung des BMZ.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung der Verwendungsnachweise/Zwischennachweise ist eine verwaltungsinterne Angelegenheit. Die Stiftungen werden nicht über das Ergebnis informiert. Das Einreichen der Verwendungsnachweise ist nicht mit einer Antragsbearbeitung vergleichbar.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Online-Antragsformular
  • Zwischennachweis oder
  • Verwendungsnachweis



Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 - FR - (Neufassung vom 04.01.2021)

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Rechtsbehelf

entfällt




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach: 120322
53045 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99535-0
Fax: +49 228 99535-3500
E-Mail: poststelle@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein