Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Entschädigung für Impfschaden beantragen

Wer zum Beispiel auf Grund einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann einen Anspruch auf Versorgung geltend machen.  


Beschreibung

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?
Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.



Zuständigkeit

Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein



Fristen

Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um eine Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.



erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder (bei persönlicher Abgabe des Antrages) Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit),
  • Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
  • gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
  • Impfausweis/Impfbuch/Impfschein.



Rechtsgrundlage

§§ 60-62 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG)




Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster

Tel.: +49 4321 913-5
Fax: +49 4321 13338
E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/LASD
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein