Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Bewertung ausländischer Schulabschlüsse beantragen

Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.  


Beschreibung

Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.

Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.

Kurztext

  • Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
  • Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse.
  • Anerkennungen wird individuell geprüft.
  • Zuständig: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein


Zuständigkeit

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein



Fristen

  • Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
  • Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
  • Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
  • Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.

Voraussetzungen

Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine



erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
  • Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
  • Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
  • Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie

Antrag




Rechtsgrundlage

§ 140 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)

Rechtsbehelf

  • Klage



Weitere Informationen

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse




Ansprechpartner

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein